Brilon. Shoppen ohne Termin nach OVG-Entscheidung? Christian Leiße vom Gewerbeverein Brilon erwartet nach dem Bund-Länder-Gipfel ohnehin die Schließung.

Shopping ohne Termin trotz steigender Inzidenzen? Das Oberverwaltungsgericht hat die Regeln zum Terminshopping während der Corona-Krise in einer Entscheidung vom Montag gekippt. Damit reagiert es auf einen Antrag eines Media-Marktes. Ab sofort dürften Kunden also ohne Termin einkaufen. Der Einzelhandel in Brilon reagiert verhalten. Den Gewerbevereinsvorsitzenden Christian Leiße treiben ganz andere Sorgen um.

Regeln von heute seien schnell von gestern sein

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„Ich habe noch heute gehört: Die Regeln von heute können schnell von gestern sein. Ich gehe davon aus, dass nach der heutigen Bund-Länder-Konferenz die Notbremse gezogen wird und wir in den nächsten Tagen wieder schließen müssen“, sagt Christian Leiße, Inhaber des Herrenausstatters Leiße. Solange die aktuellen Regelungen nicht gekippt würden, werde man sich daran halten. Der Gewerbevereinsvorsitzende ist dabei allerdings lieber vorsichtig statt nachsichtig. Nach aktuellen Regelungen könnten Kunden ohne Termine in seinem Geschäft einkaufen – jetzt auch, nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht, ohne Begrenzung der Kundenzahl. Das will Christian Leiße nicht umsetzen. „Wir haben ohnehin nur fünf statt sieben Menschen im Laden erlaubt. Wir sammeln weiter zur Sicherheit und zum Schutz der Kunden die Kontaktdaten ein.“

Das Click&Meet-Konzept werde derzeit gut angenommen. An Samstagen sei die Frequenz in der Bahnhofstraße sogar so hoch, dass er manche Kunden habe bitten müssen, später wieder vorbeizuschauen. „Wir haben eine hohe Abschlussquote, da nur Menschen kommen, die dann auch tatsächlich etwas kaufen wollen“, sagt Christian Leiße. Bedeutet: Wenige Kunden aber relativ hohe Bons. Trotzdem spricht Christian Leiße von einem Umsatzverlust von 60 bis 70 Prozent im Vergleich zu 2018, dem März ohne Lockdown.

Hintergrund zur OVG-Entscheidung ist Unzufriedenheit

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Hintergrund für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist die Unzufriedenheit von Teilen des Handels, dass für manche Geschäfte weniger und für andere strengere Öffnungsbeschränkungen gelten. So müssen Lebensmittelgeschäfte, Blumenläden und Gartenmärkte eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche beziehungsweise in größeren Märkten pro 20 Quadratmeter beachten. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Dies ist nach Einschätzung der Richter nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Laut OVG könne das Land NRW aber kurzfristig eine Neuregelung treffen, „die keine unzulässigen Differenzierungen enthält“. So müssen nun auch Buchhandlungen und Gartencenter das Terminshopping einführen.