Hochsauerlandkreis. Es gibt neue Corona-Härtefallregelungen. Das wirkt sich auf Impf-Reihenfolgen im Impfzentrum Olsberg aus. Antragstellung sind ab sofort möglich:

Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf eine vorgezogene Coronaschutzimpfung beim Hochsauerlandkreis zu stellen. Der Grundsatz der Regelung ist in einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, der am Donnerstagabend (25. Februar) im Hochsauerlandkreis eingegangen ist, formuliert: „Antragsberechtigt sind Personen bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Ihr Anliegen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen behandelt.“

Qualifiziertes Zeugnis eines Arztes nötig

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Der Hochsauerlandkreis weist daraufhin, dass die genannte Personengruppe in der Priorisierungsgruppe 2 oder 3 eingestuft ist und aktuell noch ausschließlich Mitglieder der Gruppe 1 Termine für eine Impfung erhalten. „Auch wenn es nach der Ankündigung der Härtefallregelung noch dauern wird, bis der genaue Zeitpunkt der Impfung genannt werden kann, sind Antragstellungen ab sofort möglich“, so Andreas Schäfer, Fachdienstleister Rettungsdienst/ Feuer- und Katastrophenschutz beim Hochsauerlandkreis.

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„Wir benötigen ein von den behandelnden Ärzten nach dem 8. Februar ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis. Dies ist für uns die Entscheidungsgrundlage“, erläutert Schäfer. Bestünden Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, leite der Kreis den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Wer ohnehin impfberechtigt ist

Chronisch Kranke, die schon an anderer Stelle in der Impfverordnung des Bundes genannt sind, müssen übrigens keine Anträge auf Einzelfallentscheidung stellen. Dies sind zum Beispiel Organtransplantierte, Demenzerkrankte sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung - insbesondere einer bipolaren Störung, Schizophrenie oder schwerer Depression.

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Gleiches gilt für Personen mit chronischer Nierenerkrankung und mit einer Immundefizienz, mit einer HIV-Infektion, Asthma oder einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, für Autoimmunerkrankte oder rheumatologische Erkrankte. Für diese Personen erarbeitet das Land NRW einen eigenen Erlass. Bis zur Veröffentlichung kann der Hochsauerlandkreis keine Aussagen treffen und bittet von der vorzeitigen Antragsstellung abzusehen.

Die Anträge mit ärztlichem bzw. qualifizierten Zeugnis sind einzureichen beim: Hochsauerlandkreis, Fachdienst 38, Priorisierung, Steinwiese 3, 59872 Meschede.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Interessierte unter www.hochsauerlandkreis.de