Brilon/Winterberg. Ein Drogendealer aus Winterberg wird von der Kriminalpolizei mit einem Peilsender per GPS überwacht. Die Kripo hatte den Sender ans Auto montiert

Der 27-Jährige aus dem Südkreis machte vor dem Schöffengericht in Brilon reinen Tisch. Frank und frei und flüssig artikulierend schilderte er den ganzen Drogenmist, den er anderthalb Jahre lang verzapft hatte. In 34 Fällen soll er in 2018 und 2019 gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt haben.

Meistens waren es strafrechtlich als „noch geringe Menge“ durchgehende Deals. An Wochenenden nahm er „zum Chillen“ mit Freunden ein paar Gramm mit, mal waren es 50 Gramm, einmal tickte er aber auch mit 233 Gramm. Wenn jemand Marihuana von ihm haben wollte, kontaktierte er seine Quelle. Besonderheit: „Der kam immer mit dem Fahrrad, bei jedem Wetter.“

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Einmal geriet der eloquente Angeklagte ein wenig aus der Fassung. Als ihn Staatsanwältin Sandberg fragte, ob er eigentlich wisse, dass die Kripo ihm einen GPS-Sender ans Auto montiert hatte, entfuhr ihm ein erstauntes „Was?!“

Bei Festnahme auch den kleinen Sohn durchsucht

Der Zugriff kam aus heiterem Himmel. Der 27-Jährige war mit seiner Lebensgefährtin und dem Sohn im Kindergartenalter unterwegs gewesen. Bei der Ankunft war ihm ein parkendes fremdes Auto aufgefallen – der Wagen der Fahnder. Und die griffen urplötzlich zu, als der Angeklagte gerade ausstieg. Einer der Beamten habe seinen Kopf „auf den Wagen geknallt“, ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt und ihn durchsucht: „Die haben nicht mal ‘Hallo’ gesagt.“

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Was ihm bis heute nahe gehe: Ein Kriminaler durchsuchte sogar die Kleidung des Kindes. Von den Drogen, es habe sich ohnehin nur um Marihuana gehandelt, sei er seit langem schon los, beteuerte der 27-Jährige. Auf eigene Kosten lässt er Screenings vornehmen. Zudem hat er nach jener Phase eine Ausbildung im Pflegebereich angefangen. In diesem Beruf gehe er auf, sagte er. Seine Befürchtung: Eine saftiger Eintrag wegen eines Drogen-Vergehens im Führungszeugnis könnte die Zulassung zum Examen scheitern lassen. Sein Vorgesetzter kenne jedoch bereits seine Vergangenheit.

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Dass der 27-Jährige mittlerweile die Kurve gekriegt hat, zeigte dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Neumann und der Staatsanwältin auch die Tatsache, dass er seinen Sohn weitestgehend allein erzieht. Deshalb ließen sich beide auch auf das Ersuchen von Verteidiger Schmitz-Engemann (Winterberg) um ein sogenanntes Verständigungsgespräch ein.

Erfolgreiches Verständigungsgespräch beschert Bewährung

Der dabei herausgekommene „Deal“: Ein volles Geständnis im Sinne der Anklage gegen eine Bewährungsstrafe.

Hilfe vom Sozialamt

Die Freiheitsstrafe war auch aus Sicht der Verteidigung in Ordnung. Allerdings bat Schmitz-Engemann das Gericht, von der Geldauflage abzusehen.

Denn sein Mandant müsse mit seiner Ausbildungsvergütung auch sein Kind mit durchbringen, dazu sei er schon jetzt auf Unterstützung vom Sozialamt angewiesen: „Er ist nicht auf Rosen gebettet.“

Und weil neben den mittlerweile geordneten privaten Verhältnissen keine Vorstrafen vorlagen und nur zweimal die strafrechtlich relevante Wirkstoffmenge von 7,5 Gramm THC überschritten wurden, stufte die Staatsanwältin die Taten als noch minderschwere Fälle von gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln ein. Ihre Forderung: Eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die vereinbarungsgemäß zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte der Angeklagte noch 2000 Euro zahlen.

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Das Gericht verurteilte den 27-Jährigen zu den 22 Monaten Haft, setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus und verzichtete auf die Geldauflage.