Eiszapfen sind schön, können aber beim Herunterfallen gefährlich sein. Die Stadt macht klare Vorschriften.

Winterberg. Wer dieser Tage durch Winterberg geht, darf sich trotz etwas milderer Temperaturen an einer wunderbaren Winterkulisse mit viel Schnee freuen. Schön anzusehen sind auch die prächtigen Eiszapfen, die an vielen Häusern von den Dachrinnen hängen. Teilweise bilden sie dichte Vorhänge, an einzelnen Häusern haben sie Armdicke und Längen von geschätzt über einem Meter erreicht.

Doch so schön Eiszapfen sind, sie können auch gefährlich sein, sowohl für Gegenstände wie parkende Autos als auch für Personen, die sich unterhalb der Dachkanten aufhalten. Denn die Gebilde sind keineswegs stabil. Denn einerseits taut es tagsüber immer wieder - stellenweise ist gut zu beobachten, wie das Wasser von den Dächern und den Eiszapfen tropft. An einem Gebäude in der Stadtmitte war dadurch ein unterhalb des Dachüberhangs stehender Fahrradständer kürzlich bereits von einer dicken Eisschicht umhüllt.

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Andererseits ist der Schnee nass und schwer, dadurch auf vielen Dächern schon ins Rutschen geraten. Teilweise werden dadurch dicke, lange Eiszapfen nur noch von bereits halb abgerutschten Schneemassen an ihrer Position gehalten.

Fußgänger wiederum haben bei der derzeitigen Schneebedingungen oft keine andere Wahl, als genau unter den Eiszapfen herzugehen: In diesem Bereich befinden sich gewöhnlich die geräumten Pfade - vorausgesetzt, die Hausbesitzer sind der Pflicht zum Räumen nachgekommen.

Stadt hat Verordnung erlassen

Doch nicht nur Schnee auf dem Gehweg ist von Hausbesitzern oder ihren Mietern zu entfernen. Auch Eiszapfen, die eine Gefahr darstellen könnten, müssen beseitigt werden. Die Stadt Winterberg hat explizit dazu einen Abschnitt in eine ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen. Darin heißt es: "Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden sind von dem Ordnungspflichtigen unverzüglich zu entfernen, um eine Gefährdung von Personen oder Sachen zu verhindern." Stadt-Pressesprecherin Rabea Kappen erläutert: "Wenn von den Eiszapfen Gefahr für Passanten oder Sachen droht, müssen Maßnahmen zur Beseitigung getroffen und der Bereich sofort abgesperrt werden."

Eine kleiner Spaziergang durch die Innenstadt oder eine Fahrt über die Dörfer verrät: Viele Hausbesitzer oder Mieter kommen dieser Pflicht nicht nach. Zwar haften Hausbesitzer in Deutschland nicht automatisch, sollte beispielsweise ein Passant durch einen herabfallenden Eiszapfen verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt werden. Denn Gerichte, vor denen solche Fälle verhandelt wurden, fordern auch von Passanten und Autofahrern, sich achtsam zu verhalten und damit sich selbst und seinen Besitz vor Gefahren zu schützen. So wurden beispielsweise Haftungsansprüche für eine durch Eiszapfen verbeulte Motorhaube schon abgelehnt, weil es an dem betreffenden Haus vorher nie Eiszapfenbildung gegeben hatte.

Eine solche Argumentation dürfte aber schwer zu führen sein in einer schneegewohnten Stadt, die ihre Hausbesitzer per Verordnung dazu verpflichtet hat, genau gegen solche Ereignisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.