Medebach/Winterberg. Das Verbot der rechtsextremistischen „Wolfsbrigade 44“ ging im benachbarten Kreis Waldeck-Frankenberg mit 18 Wohnungsdurchsuchungen einher.


Mit einem weitaus größeren Polizeiaufgebot als in NRW waren die Beamten am Dienstag im Landkreis Waldeck Frankenberg unterwegs. Zur Erinnerung: Nach dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Sturmbrigade 44“ bzw. „Wolfsbrigade 44“ hatte es bundesweit Hausdurchsuchungen gegeben. In NRW waren die Beamten in
Medebach und in Winterberg
in drei Objekten der jeweiligen Kernstädte im Einsatz. Dort wurde den Mitgliedern auch offiziell die Verbotsverfügung zugestellt (wir berichteten).

Verbot gilt auch für Nachfolgeorganisationen

Laut NRW-Innenminister Reul leben zwei der insgesamt elf Mitglieder in Nordrhein-Westfalen; eines von ihnen war Schatzmeister und Vizepräsident der Vereinigung. Bei den bundesweiten Durchsuchungen waren u.a. Waffen (Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Machete), NS-Devotionalien (Hakenkreuze, Fahnen) sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien sichergestellt worden.


So ein offizielles Verbot wird im Bundesanzeiger offiziell bekannt gemacht. Dort heißt es u. a. „Der Verein „Sturmbrigade 44“/„Wolfsbrigade 44“ (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Sturmbrigade 44“, „Brigaden 44“, „Sturm 44“ oder schlicht „44“) richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Verein ist verboten und wird aufgelöst.“

In der Online-Veröffentlichung des Bundesanzeigers sind u. a. Symbole wie Totenkopf und Stielhandgranaten, Reichsadler und auch Hitler-Konterfeis zu sehen.

Sicherheitsbehörden kontrollieren


Papier ist allerdings geduldig. Wie wird gewährleistet, dass dieses Verbot auch eingehalten wird? Dazu Björn Grünewälder vom Bundesministerium des Inneren in Berlin auf Anfrage unserer Zeitung: „Es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden, die Einhaltung des Verbotes im Auge zu behalten. Es ist auch nicht erlaubt, den Verein unter einem anderen Namen neu zu gründen, denn das offizielle Verbot schließt auch die Gründung von Nachfolgeorganisationen aus.“ Dabei sei es für das Verbot irrelevant, ob die Gruppierung ein feste Vereinsstruktur habe oder eine lose Gruppe von Menschen mit gleicher Gesinnung sei.

Laut Grünewälder werden die sichergestellten Daten und Materialien ausgewertet; den jeweiligen Staatsanwaltschaften vor Ort obliege dann eine eventuelle weitere Strafverfolgung. Gegen Mitglieder der Gruppierungen liefen bereits Ermittlungen seitens der Bundesanwaltschaft.

18 Wohnungen in Hessen durchsucht


Im Zuge des von Bundesinnenminister Horst Seehofer verfügten Verbots und der damit verbundenen Auflösung der rechtsextremen Vereinigung „Sturmbrigade 44“ befindet sich auch ein Mann aus Korbach im Visier der Sicherheitsbehörden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, handelt es sich bei dem Anführer und „Präsidenten“ der Gruppe, um „Daniel K. aus Korbach“. Er soll zudem Mitglied der Rechtsrockband „Sturmrebellen“ sein.

Allein 18 Wohnungen waren in Hessen durchsucht worden. Dort sind die meisten – nämlich acht – Mitglieder der „Wolfsbrigade 44“ beheimatet, teilt das Hessische Innenministerium gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio mit. Nach internen Informationen wurde auch ein Objekt in Usseln durchsucht.

Die Vereinigung ist insgesamt nicht groß – ihr werden im Kern elf Mitglieder zugerechnet, die alle als überzeugte Rechtsextremisten gelten und in der Szene fest verwurzelt sind. Bereits im Juli 2019 hatte es im Zuge eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei Mitgliedern der Vereinigung gegeben. Die Spur führte damals auch zu Wohnungen in Meineringhausen, Berndorf und Korbach.