Hochsauerlandkreis. Der Bundestag reformiert das Infektionsschutzgesetz. Pro und Contra: Wie die HSK-Politiker Sensburg, Wiese und Cronenberg abstimmten und warum.
Der Bundestag hat am Mittwoch das Infektionsschutzgesetz reformiert. Das sagen die Abgeordneten Patrick Sensburg (CDU), Dirk Wiese (SPD) und Carlo Cronenberg (FDP) aus dem HSK zu dem Gesetz.
Patrick Sensburg: „Nachlegen bei Entschädigungsregelungen“
Patrick Sensburg (CDU) hat für das Gesetz gestimmt: „Seit einem dreiviertel Jahr versuchen wir, Gefahren für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und Schäden für unsere Wirtschaft abzuwenden.
Viele Länder um uns herum treffen im Kampf gegen Corona viel einschneidendere Maßnahmen, bis hin zu Ausgangssperren. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wesentlichen Entscheidungen vom Bundestag zu treffen sind, mussten wir für diese Maßnahmen konkrete Regelungen im Infektionsschutzgesetz formulieren.
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Neue Kompetenzen beinhaltet der Paragraf 28a dieses Gesetzes nicht. Vielmehr haben wir eine doppelte Befristung für die einzelnen Maßnahmen eingeführt. Diesen Regelungen konnte ich somit guten Gewissens zustimmen, denn sie stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und des Parlaments. Bedenken habe ich aber in der Debatte hinsichtlich der fehlenden Entschädigungsregelungen geäußert. Hier müssen wir meiner Meinung nach schnell nachlegen, da das Gesetz sonst Betriebe und ganze Branchen unangemessen in Anspruch nehmen würde. Dies wäre nach meiner Meinung verfassungswidrig.
Dirk Wiese: „Ein Mehr an parlamentarischer Kontrolle“
Dirk Wiese (SPD) hat für das Gesetz gestimmt: „Wir haben auf Drängen der SPD noch genauer festgelegt, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte für wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Pandemie eingeschränkt werden dürfen.
Zusätzlich können Krankenhäuser und die Mutter-Kind-Kurhäuser noch im Dezember weitere finanzielle Hilfe erhalten. Wir geben den Landesregierungen jetzt ganz konkrete rechtliche Leitplanken vor, beispielsweise, dass Rechtsverordnungen auf vier Wochen zu befristen und die Maßnahmen ausführlich zu begründen sind
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Daneben muss die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage unterrichten. Dies ist ein Mehr an parlamentarischer Kontrolle und die „Feststellung der pandemischen Lage“ ist jederzeit durch den Bundestag aufhebbar. Das Verfahren ist zügig, aber nicht unüblich. Hintergrund ist auch, dass wir mit dem Gesetz die Vorbereitungen für die Impfungen organisieren. Hier gilt es aber zu betonen, dass diese sehr wichtige Impfung freiwillig ist.“
Carl-Julius Cronenberg: „Im Schweinsgalopp nach dem Motto „Friss oder Stirb“
Carl-Julius Cronenberg (FDP) hat gegen das Gesetz gestimmt: „Aus meiner Sicht fehlen wichtige Elemente, wie eine Beschreibung, bei welchen Voraussetzungen welche Einschränkungen angemessen sind. Zudem wäre eine ständige Unterrichtung des Bundestags erforderlich und ein Parlamentsvorbehalt einzufügen.
Für mich bleiben zu viele wichtige Aspekte auf der Strecke: Was ist z. B. mit Bildungschancen für Kinder insbesondere aus bildungsfernen Haushalten? Die werden aktuell gar nicht berücksichtigt. Mir geht es darum, dass wir Freiheit und Gesundheit immer wieder ausbalancieren müssen. Dieses Gesetz ist nur ein Blankoscheck für Jens Spahn.
Aus meiner Sicht steht die Bundesregierung am Rande des Machtmissbrauchs. Sie nutzt die Sondervollmachten, die wir im März erteilt haben, um ohne Parlamentsdebatte in einer neuen Form von Hinterzimmerpolitik Freiheitseinschränkungen für die Menschen in unserem Land durchzusetzen. Das heutige Gesetz setzt dies nur fort. Änderungsanträge mit 50 Seiten im Schweinsgalopp nach dem Motto „Friss oder Stirb“, vorgelegt wenige Stunden vor Sitzungen sowie andere fragwürdige Anträge, sind taktische Spielchen, die nicht hätten sein müssen. So missachtet man die Rechte und Würde des Parlamentes.“