Altkreis Brilon. Die Corona-Zahlen steigen: 17 Ärzte testen im Altkreis Brilon Patienten in ihren Praxen aufs Coronavirus. Wir haben sie in einer Liste gesammelt.
Durch die Reiserückkehrer und Beschäftigten in Kindergärten und Schulen kommt es vermehrt zu Coronatests. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat eine Website veröffentlicht mit einer Liste mit niedergelassenen Ärzten, die Patienten in ihren Praxen auf das Coronavirus testen.
17 Arztpraxen sind für den Altkreis Brilon aufgeführt:
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In Brilon testet Doktor Dres. med. Koslowski und von Rüden (Hubertusstraße 15, Telefon 02961-989176). Michael Reiß (Derkere Str. 18, Telefon 02961-6600). Nur eigene Patienten testet die Praxis Loos und Schmidt (Gartenstr. 15, Telefon 02961-8345).
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Für Olsberg vermerkt ist Dr. med. Christoph Hüttemann (Bahnhofstr. 15, Telefon 02962-977620). Dres. med. Höfer und Ester (Bigger Platz 15, Telefon 02962-5557). Dr. med. Juliane Wunderlich (Hauptstraße 85, Telefon 02962-1626). Birgit Janßen (Hauptstraße 62, Telefon 02962-2775).
In Marsberg testet Dr. med. Shasha Fang-Müller (Sauerlandstr. 12, Telefon 02991-334). Dres. med. Ising und Kirschbaum (Paulinenstr. 1, Telefon 02992-8949). MVZ Westheim GmbH (Im Dahl 3, Telefon 02994-96660). Dres. med. Rörig und Kollegen (Hauptstr. 30, Telefon 02992-97020).
Für Winterberg vermerkt ist MVZ St. Franziskus (Am Kurpark 65, Telefon 02981-8021700). Dr. med. Rikardo Mihalic (Kolpingstr. 25, Telefon 02983-8229). Dr. med. Martina Mertznich (Hauptstr. 16, Telefon 02981-6974). Dr. med. Julius Taberski (Franziskusstraße 1, Telefon 02981-2262). Dr. med. Martin Nieswand (Nuhnestr. 6, Telefon 02981-3733.
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In Medebach testet Förster und Kollegen (Niederstr. 2, Telefon 02982-92120).
Für Reise-Rückkehrende beziehungsweise Einreisende aus Risikogebieten gilt seit Samstag, 8. August 2020 eine Testpflicht . Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen oder sich nach der Rückkehr testen lassen. Der Test ist für Reiserückkehrende aus Risikogebieten für zehn Tage nach Einreise kostenlos.
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Die Coronaeinreiseverordnung wurde zum 16. September 2020 aktualisiert. Neu geregelt ist, dass bei Reiserückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet der Test für Einreisende nicht mehr kostenlos ist. Die Corona-Einreise-Verordnung gilt seit dem 16. September 2020 und tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.