Brilon. Das Zeltdach am Jägerhof -Biergarten in Brilon hat Denkmalschützer alarmiert. Darf der Sonnenschutz bleiben? Jetzt ist die Entscheidung gefallen.

Der „Jägerhof“ muss den Baldachin über seinem Biergarten entfernen. Das Denkmalamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Münster hat der Stadt Brilon klargemacht, dass sie für diese Konstruktion die denkmalrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden könne.

Die Stadt Brilon ist nicht nur bauordnungsrechtlich im Boot, sondern auch als Untere Denkmalbehörde.

Ensemblewirkung gestört

Zum einen hatte der LWL - wie berichtet - die Befestigung der Plane mit fünf fingerdicken Ringschrauben beanstandet. Die in die alten Eichenbalken gebohrten Löcher könnten Spätschäden auslösen. Zudem störe die aufgeständerte, ausladende, rund 75 Quadratmeter große braune Zeltplane das Erscheinungsbild und die Ensemble-Wirkung der beiden unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhäuser.

Dass die Konstruktion „der Optik abträglich“ ist, räumt Beigeordneter Reinhold Huxoll auf Nachfrage der WP ein. Schließlich seien der „Jägerhof“ und das benachbarte Café am Markt „die meistfotografierten Gebäude in der Stadt“.

Duldung bis Saisonende

Angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit und dem Beschluss des Rates, die durch die Corona-Pandemie besonders gebeutelte heimische Gastronomie zu unterstützen, darf der „Jägerhof“ den Baldachin bis zum Ende der Biergarten-Saison stehen lassen. Das, so Reinhold Huxoll, dürfte Mitte Oktober sein.

Für das kommende Jahr muss sich „Jägerhof“-Betreiber und Koch Andreas Piorek allerdings etwas anderes einfallen lassen. Wird er auch. Die Denkmalschützer vom LWL, so Piorek zur WP, hätten ihm bereits Hilfe angeboten: „Da gibt es wohl gute Beispiele.“ Vielleicht sei es ja auch möglich, mit seinem Nachbarn, dem Café am Markt, eine gemeinsame Lösung zu finden.

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Den Baldachin hat „Pio“, wie ihn in Brilon die meisten nennen, übrigens nur gemietet.