Oberschledorn. Die Klasse 3/4der Grundschule Oberschledorn im Hochsauerlandkreis soll eine neue Lehrerin bekommen. Doch ein Brief kostet die Frau ihre Stelle.

Am zweiten Schultag nach den Sommerferien fiel der Unterricht für die Klasse 3/4 der Grundschule Oberschledorn wieder aus. Die neue Lehrerin, die die jahrgangsübergreifende Klasse hätte übernehmen sollen, wurde doch nicht eingestellt.

Ab dem Folgetag sei durch Abordnungen von Lehrkräften der Unterricht für die Kinder aber wieder erteilt worden, so das zuständige Schulamt auf Nachfrage.

„Vertrauensverhältnis gestört“

„Die geplante Einstellung wurde nicht vollzogen, weil das Vertrauensverhältnis zu dieser Lehrkraft im Vorfeld nachhaltig gestört war“, heißt es in dem Schreiben. Einen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe es noch nicht gegeben, weil das erweiterte Führungszeugnis noch nicht vorlag, das alle Lehrkräfte zwingend vorweisen müssen. Warum genau es zu dem Vertrauensverlust kam, dazu macht der Kreis aus Datenschutzgründen keine Angaben.

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Die Lehrerin selbst möchte die Sache nach eigenen Worten nicht weiter hochkochen. „Aber ich finde, Missstände dürfen auch mal benannt werden“, sagt sie. Auf ihren Wunsch verzichtet die WP auf die Nennung ihres Namens. Unter Missständen versteht sie vor allem die aus ihrer Sicht mangelnde Informationspolitik sowohl allgemein Vertretungslehrern als auch den Kindern und Eltern gegenüber.

Lehrerin bemängelt Verzögerungen

Schulbeginn war an einem Mittwoch. An diesem Tag hatte sie noch keinen Arbeitsvertrag und damit offiziell auch keine Erlaubnis, ihre Stelle anzutreten. Weil sie Klassenlehrerin werden sollte, sei sie an diesem Tag trotzdem in die Schule gegangen, habe den Klassenraum und den Stundenplan für die Kinder vorbereitet und diese begrüßt.

Eigentlich hätte sie das ohne Vertrag nicht gedurft. Sie habe auch eigentlich keinen Unterricht vorbereiten dürfen. „Ich finde es eine Zumutung, dass all dies von einem erwartet wird – man es aber offiziell nicht tun darf und auch nicht dafür bezahlt wird.“

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Die Zusage, dass sie die Stelle bekommen sollte, habe sie am 14. Juli erhalten. „In der Zeit seitdem hätte es doch möglich sein sollen, einen Vertrag aufzusetzen oder mich zu informieren.“ Die Aufforderung, ihr Führungszeugnis und weitere Unterlagen vorzulegen, will die Grundschul-Quereinsteigerin erst am 13. August erhalten haben – mit Ausstellungsdatum 10. August. „Und nur mit diesem Schreiben kann ich das erweiterte Führungszeugnis überhaupt beantragen.“

„Richtig sauer“ gewesen

Am 12. August, dem ersten Schultag, sei sie deshalb „richtig sauer“ gewesen und habe später „einen groben Fehler gemacht“: In ihrer Wut habe sie an die Behörde geschrieben und sich dabei stark im Ton vergriffen. Dieses Schreiben sei der Grund für die Absage gewesen. „Das war total blöd von mir“, räumt sie ein.

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Dass sich Verträge für neue Lehrkräfte verzögern, kommt offenbar öfter vor. Kreis-Pressesprecher Martin Reuther bestätigt auf Nachfrage, dass es ähnliche Situationen dieses Jahr an den Grundschulen in Siedlinghausen, Niedersfeld und Hallenberg gegeben habe. Dort allerdings erledigten sie sich ohne weitere Folgen.