Altkreis Brilon. In Briloner Kitas geht es in den Regelbetrieb – pünktlich zum Schulstart. Wie die Betreuung sich trotzdem verändert und was beachtet werden muss.

Wohl zu keiner anderen Zeit als während der Corona-Krise müssen sich die Kita-Leitungen mit so vielen Anweisungen vom Ministerium beschäftigen. So bestätigt auch Manuela Elias, Leiterin der St. Elisabeth-Kita in Brilon, dass sie mit Spannung auf die Entscheidung des Ministeriums zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Kindertagesstätten gewartet hätten. Für die Kitas gibt es daher nun einige Regeln zu beachten.

Rahmenbedingungen

Regelbetrieb bedeutet, dass der Alltag in die Kindertagesstätten zurückkehrt. Pädagogische Konzepte können wie gewohnt umgesetzt werden, eine strikte Trennung der Gruppen ist nicht mehr nötig. Manuela Elias hatte schon von der Gruppentrennung während der Eingewöhnung gesprochen: „Aufgrund der vorgegeben Settings dürfen die Kinder nicht in anderen Gruppen spielen oder Kontakt haben. So gibt es feste Sitzplätze beim Essen und feste Spielzonen auf dem Außengelände. Eigentlich sieht das Konzept der 4-Gruppigen Einrichtung vor, dass die Kinder sich tagsüber in den Gruppen besuchen und kennenlernen können. Das erleichtert den Kleinsten der Mäusegruppe (10 Kinder zwischen 0-2 Jahren) den Gruppenwechsel zu den älteren Kindern, wenn im Sommer die neuen Kinder kommen.“ Normalerweise wären diese Schutzmaßnahmen nun nicht mehr nötig, sobald der Regelbetrieb wieder aufgenommen wird.

Schutzmaßnahmen

Zwischen Erwachsenen gilt die Regeln von 1,5 Metern Abstand – so auch zwischen den Erzieherinnen. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden können, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Hygienemaßnahmen wie das Desinfizieren von Oberflächen und das gründliche Händewaschen sind weiterhin Pflicht.

Krankheitsfälle

Ganz grundsätzlich gilt laut Ministerium für Kinder und Familie NRW: „Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen.“ Die Kinder sollen sich auskurieren oder einem Arzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme sei kein ärztliches Attest erforderlich. Bei einem Verdacht auf COVID-19 oder sogar einer bestätigten Erkrankung dürfen die Kinder nicht die Tagesstätte besuchen. Das Gesundheitsamt werde weitere Maßnahmen treffen, heißt es in dem Papier des Ministeriums.