Brilon. HSK-Linke sorgen dafür, dass in Brilon die Linkspartei nicht zu Wahl antritt. Weshalb tut sie das? Die WP stellte Frage – und bekam Antworten.

Der Wahlausschuss der Stadt Brilon hat der Partei Die Linke in Brilon die Zulassung zur Kommunalwahl im September verwehrt. Begründung: Die Wahlvorschläge wurden nicht ordnungsgemäß unterzeichnet.. Darauf hatte der Kreisverband der Linken u.a. in einem Schreiben an den Wahlausschuss der Stadt hingewiesen und somit am Ast der eigenen Parteikollegen gesägt. Reinhard Prange, der seit 2014 für Die Linke im Rat der Stadt Brilon sitzt, hat gegen diesen Beschluss Widerspruch angekündigt. Der ist auch inzwischen bei der Stadt eingegangen. Darüber entscheiden muss der Kreiswahlausschuss.

Landesgeschäftsführer übt scharfe Kritik

Der Landesgeschäftsführer der Linken, Sascha H. Wagner, hatte bereits gestern gegenüber unserer Zeitung scharfe Kritik am Verhalten des Kreisverbandes geübt und ein Parteiausschlussverfahren angekündigt. Er sprach von Unprofessionalität in Richtung Kreisverband und erklärte, die Partei werde auch auf Landes- und Bundesebene alles versuchen, dass ein Antritt in Brilon noch möglich sei. Wenn es wirklich in den Satzungen der Partei Schlupflöcher gebe, die so ein „schädliches Verhalten“ möglich machten, müssten die Satzungen dahingehen intensiv überprüft und geändert werden. Die Partei sei dazu da, Wahlen zu ermöglichen und nicht zu verhindern.

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Joachim Blei, Geschäftsführer der Linken im HSK.
Joachim Blei, Geschäftsführer der Linken im HSK. © wp | wp

Bereits am Donnerstag hatte unsere Zeitung den Kreisgeschäftsführer der Linken um eine Stellungnahme gebeten. Diese erreichte uns erst nach Redaktionsschluss. Auf vier von uns gestellte Fragen antwortete Kreisgeschäftsführer Joachim Blei per Mail so:

Warum haben Sie beantragt, dass die Wahlvorschläge der Linken in Brilon vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden sollen?

Zuerst mal ist es Beschlusslage im KV, nicht in Brilon zur Wahl anzutreten. Das ist eine Entscheidung des souveränen Kreisverbandes HSK und zu akzeptieren und zu respektieren. Nur der Kreisverband ist laut Landessatzung zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die Wahlen zu den Räten und zum Kreistag berechtigt. Unser KV hat dazu aber nicht eingeladen. Es ist auch kein Parteimitglied und auch kein wahlberechtigter Bürger bzw. -in aus Brilon wegen der Wahlen an den KV HSK herangetreten. Nur die Leitung der Partei im Wahlgebiet ist laut Kommunalwahlgesetz NRW zur Unterzeichnung der Wahlvorschläge berechtigt. Die Parteileitung im HSK hat diese aber nicht unterschrieben. Die Art der Aufstellungsversammlung in Brilon hätte gemäß Komunalwahlgesetz NRW zu erfolgen gehab, ist sie aber nicht. Die Durchführung der Aufstellungsversammlung hat also nicht der Beschlusslage und die punkte 2 bis 4 haben nicht der Satzung bzw. den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Wie viele Mitglieder des Kreisvorstandes und wer ist laut Ihrer Satzung berechtigt, für die Partei zu unterzeichnen?

Zur Vertretung nach außen ist gemäß der Satzung des KV nur das Kreissprecherduo, bestehend aus der Kreissprecherin und dem Kreissprecher, gemeinsam berechtigt. Diese Regelung wird dann auch so vom Wahlamt übernommen und gefordert.

(Anmerkung der Red.: Laut Internetseite der Linken sind dies Armin Johannes Kleck und Brigitte Mauthner. Unterschrieben war der Antrag für Brilon von Frau Mauthner und Schatzmeister Günter Villnow).

Welches Gremium (Kreisvorstand oder Mitgliederversammlung) hat beschlossen, dass die Linke in Arnsberg, Sundern und Brilon nicht zur Kommunalwahl antritt?

„Beschluss des Kreisvorstandes ist Wille der Mehrheit der Kreisverbandmitglieder“

Der Kreisvorstand hat das auf seiner Sitzung am 9. März beschlossen. Ein beabsichtigter Beschluss der Kreismitgliederversammlung zur Bestätigung hat wegen der ausgebrochenen Pandemie leider nicht mehr durchgeführt werden können. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass der Beschluss des Kreisvorstands dem erklärten Willen der Mehrheit der Kreisverbandsmitglieder entsprochen hat.

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Ist es nicht generell für Ihre Partei schädlich, wenn sich – wie in Brilon – ausreichende Bewerber für eine Kandidatur finden – diese nun aber möglicherweise nicht zum Zuge kommen?

Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, als Partei in allen Gremien der Politik vertreten zu sein, am besten noch mit absoluter Mehrheit, wie das schon jahrzehntelang der CDU beschert wird. Es muss aber auf jeden Fall geschaut werden, dass die richtigen Bewerber aufgestellt werden und dass das Verfahren zur Aufstellung von Kandidat-en und -innen demokratischen Grundsätzen entspricht. Das war in Brilon, abgesehen von den formalrechtlichen Mängeln, nach Meinung des Kreisvorstands leider nicht gegeben. Der Kreisverband HSK distanziert sich von solchen Verfahrensweisen gegenüber jedermann…