Hochsauerlandkreis. Dubiose Angebote und Kostenfallen: In welchen Bereichen Menschen im HSK Ärger droht und wie sie sich gegen dubios Machenschaften wehren können.
Prepaid-Kreditkarten, die sich nach der Bestellung via Internet nicht als finanzielle Soforthilfe, sondern als kostenträchtiges Zahlungsmittel entpuppten. Energieversorger, die Kunden mit unzulässigen Preiserhöhungen überrumpelten. Haustürverkäufer, die angesichts der bevorstehenden Fusion von Unitymedia und Vodafone zum Abschluss überflüssiger Verträge für den Fernsehempfang drängten.
Und wenn etwas schieflief, wo eigentlich gezahlt werden sollte, folgte auch 2019 alsbald unerwartete Post eines Inkassobüros – mit der Ankündigung oft hoher Gebühren, drohender Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckung inklusive. Bei rund 5600 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale HSK 2019 Ansprechpartnerin, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden. „Gerade in unsicheren Zeiten ist der Schutz vor Übervorteilung durch unseriöse Geschäftspraktiken besonders gefragt“, erklärte Beratungsstellenleiterin Petra Golly.
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Stolperfallen für Verbraucher
Erfreulich sei zudem, dass die Beratungsstelle 2019 mit neuen Vortragsangeboten punkten konnte. Im Gesundheitsbereich und bei Autorenlesungen trafen die Formate auf großes Interesse bei einem breiten Publikum, so dass an fünf Terminen 140 Interessierte zu Vorträgen von den Verbraucherschützern begrüßt werden konnten. Mit rund 1450 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle im Jahr 2019 zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt.
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Viele Ratsuchende kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbaren Posten auf der Telefonrechnung oder Stolperfallen beim Anbieterwechsel – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse. „Schneller weg, als man gucken konnte - das war ein Mobilfunk-Shop in Arnsberg. Zurück blieben Verbraucher mit überteuerten Verträgen, die ihnen die Shop- Mitarbeiter untergeschoben hatten. Die Beratungsstelle Arnsberg hakte erfolgreich beim Anbieter nach: Die Verträge wurden teils korrigiert, teils storniert. Bei den geprellten Kunden konnte damit jeweils ein Schaden zwischen 400 und 1200 Euro verhindert werden“ berichtet die Beratungsstellenleiterin.
Landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale
Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren.
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Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden. Zum Weltverbrauchertag hat die Beratungsstelle nicht nur gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert. Nach TelDaFax, FlexStrom und Care Energy war mit der Bayerischen Energieversorgung BEV erneut ein Energieversorger mit fragwürdigem Geschäftsmodell Pleite gegangen. „Wir haben nicht nur über die Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert, sondern auch Schritte erläutert, um offene Forderungen wie Boni und Guthaben gegen die BEV durchzusetzen und gegebenenfalls anzumelden“, erläuterte Petra Golly Hilfestellungen für Ratsuchende.
Identitätsdiebstahl
Ob Warenbestellungen über Shopping-Plattformen oder Abos für Streaming-Dienste: Oft hatten Kriminelle mit Hilfe gestohlener Daten im Internet auf Kosten ihrer Opfer eingekauft oder auf deren Namen Verträge abgeschlossen. Betroffene erfuhren vom Identitätsdiebstahl meist erst, wenn sie Rechnungen oder Inkassoschreiben erhielten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfanden. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle dubiosen Forderungen einen Riegel vorgeschoben und auch präventiv Tipps gegeben, um Datendiebstahl vorzubeugen.
(Keine) Zeit für (falsche) Entscheidungen – bei dieser Kampagne hat die Beratungsstelle Wege gezeigt, um im Energiebereich in Sachen Klimaschutz das Richtige zu tun. Denn wenn in guter Absicht falsche Entscheidungen getroffen werden – z.B., weil geplante Maßnahmen unnötig teuer sind, gar keinen Klimaschutzeffekt haben oder einfach nicht die größtmögliche Wirkung erzielen – drohen Anstrengungen zu verpuffen. Mit Beratungen und Aktionen half die Beratungsstelle, um mit den Investitionen für sich selbst und auch die kommunalen Anstrengungen zum Klimaschutz das Beste rauszuholen.