Brilon/Medebach. Ein Mann aus Medebach bunkert in seiner Wohnung jede Menge Drogen. Es ist ein Freundschaftsdienst, der für ihn sehr ernste Konsequenten hat.
Es war, das sah selbst das Schöffengericht so, „ein reiner Freundschaftsdienst“ für einen Bekannten: 698 Gramm Marihuana und 64 Gramm Haschisch bewahrte der 22-Jährige aus dem Raum Medebach in seiner Wohnung auf, als an einem Spätherbsttag vergangenen Jahres die Polizei bei ihm auftauchte. Wegen Beihilfe zum Handel und Besitzes von Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge verurteilte ihn das Schöffengericht Brilon unter Vorsitz von Richter Neumann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Wirkstoffmenge von 7,5 Gramm
Das Gericht stufte den Fall im Gegensatz zu Staatsanwalt Grothe als minderschwer an. Zwar lag der für die Strafzumessung relevante THC-Gehalt der Drogen mit rund 40 Gramm um ein Mehrfaches über der als nicht mehr gering geltenden Wirkstoffmenge von 7,5 Gramm, aber die besonderen Umstände der Tat, so Richter Neumann, ließen es zu, Milde walten zu lassen.
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In welchem Umfang der Bekannte dealte, kam in diesem Prozess nicht zur Sprache. Wohl aber, dass der 22-Jährige bereits eine Ladung als Zeuge für den im nächsten Monat terminierten Prozess gegen den Bekannten habe. Als Gegenleistung für den Drogenbunker in seiner Wohnung habe der Bekannte seinem Mandanten „Getränke in den Kühlschrank gestellt“, Geld jedenfalls habe er dafür nicht bekommen. Klar sei, und das räume der 22-Jährige auch ein, dass er wusste, dass es sich bei den aufbewahrten Drogen nicht nur „10 oder 20 Gramm“ gehandelt habe.
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Psychologische Behandlung
Damals sei er ziemlich fertig gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe eine depressive Phase gehabt, Aufputschmittel genommen und sich in psychologische Behandlung begeben. Mittlerweile sei er stabil, er sei zurück zu seinen Eltern gezogen, lasse die Finger von Drogen - was auch mehrere Screenings dem Gericht belegten - und zudem fange er nach den Ferien an einem Berufskolleg eine Assistenten-Ausbildung an.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Das ersparte dem Gericht die weitere Beweisaufnahme, die Zeugen brauchten deshalb nicht mehr vernommen zu werden.
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Positive Sozialprognose
Staatsanwalt Grothe forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monate auf Bewährung, dazu 80 Sozialstunden. Dagegen hielt Verteidiger Hönnscheidt (Dortmund) ein halbes Jahr für ausreichend. Die THC-Menge liege zwar deutlich über der 7,5-Gramm-Grenze, „richtig viel“ sei das aber nicht. Zudem mache sein mittlerweile wieder in stabilen Verhältnissen lebende Mandant einen „völlig anderen Eindruck“ als in der Anklage skizziert.
Auch das Gericht wertete die „positive Sozialprognose“ zugunsten des Angeklagten. Die Strafe setzte das Gericht für zwei Jahre zur Bewährung aus. Der 22-jährige muss sich regelmäßig auf Drogenmissbrauch testen lassen und 40 Sozialstunden leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.