Brilon. Wo sind Britta und Mara? - Mitten in Brilon, direkt vor einem Fenster des Rathauses, hat ein Ringeltauben-Pärchen seinen Nachwuchs großgezogen.
Flügge geworden sind die beiden Jungtauben, die in den vergangenen Wochen direkt hinter dem Briloner Rathaus und keine zwei Meter von einem Fenster im ersten Geschoss entfernt ihre Kinderstube hatten.
Klar, dass Andrea Wind, Anja Meyer und Lena Brumberg immer wieder mal einen Blick hinwarfen und die Kamera zückten, wenn Mama und Papa Taube ihren Brutpflichten nachkamen. Auch so mancher Kollege bis hin zum Bürgermeister schaute mal vorbei.
Auf die Oberlichtkante verirrt
Einen Namen erhielten die beiden auch - Britta und Mara sind die geheimnisvollen Taufpaten. Ende vergangener Woche war es soweit und die beiden Jungtiere verließen das Nest. Sie hüpften durchs Geäst, und einer der noch ungeschickten ersten Flugversuch endete auf dem gekippten Oberlicht der Amtsstube. Zum Glück ging alles gut, und der Jungvogel schaffte es zurück in den Baum. Am anderen Morgen war das Nest leer.
Die Ringeltaube (Columba palumbus) ist in unseren Region größte und häufigste Taube. Sie lässt sich, so der Nataurschutzbund Deutschland (NABU), am weißen Halsseitenfleck zweifelsfrei von anderen Taubenarten unterscheiden. Im Flug fallen besonders die weißen Abzeichen auf Flügeln und am Hals sowie der lange Schwanz auf.
Jungvögel nach etwa fünf Wochen flugfähig
Auch der etwas unproportionierte Körperbau ist kennzeichnend: Der Kopf ist im Verhältnis zum großen Körper etwas zu klein geraten.
Die Brutzeit beträgt 16 bis 17 Tage. Die Nestlingszeit dauert im Mittel 28 bis 29 Tage, mit etwa 35 Tagen sind die Jungvögel voll flugfähig - das deckt sich exakt mit den Beobachtungen von Andrea Wind und ihren Kolleginnen.
Deutschlandweit rund 900.000 Tauben erlegt
Neben der freien Landschaft sind Ringeltauben heute bei uns auch in Grünanlagen, Parks, Friedhöfen und größeren Gärten heimisch. Von November bis Februar dürfen Ringeltauben bejagt werden. Nach Angaben des NABUI werden jährlich in Deutschland zwischen 850.000 und 950.000 Wildtauben erlegt. Im Bereich des Rheinisch-Westfälischen Jagdverbandes betrug die Strecke im Jagdjahr 2017/18 insgesamt 287.063 Tauben, zehn Jahre zuvor waren es allein hier 601.818 Ringeltauben gewesen. Grund: „In Verbindung mit aktuell in der Landwirtschaft üblichen Anbautechniken sind gravierende Ringeltaubenschäden heute die Ausnahme.“
Landesjagdverband: Aufhebung der Schonzeit nicht erforderlich
Eine Aufhebung der Schonzeit sei nicht erforderlich. Zudem sei die Vorgabe, nur nicht am Brutgeschäft beteiligte Schwarmtauben zu bejagen, in der Praxis nicht umsetzbar. Denn auch an der Aufzucht beteiligte Altvögel, die Felder paarweise anfliegen, erwecken den Eindruck eines Schwarms. Bei einer Streckenanalyse hatte sich herausgestellt, dass 63 Prozent der erlegten Tauben Kropfmilch aufwiesen, ein Sekret, mit dem Jungvögel in den ersten zwei Wochen aufgezogen werden.
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Der Landesjagdverband weist darauf hin, dass unvermeidliche Vergrämungsabschüsse auf landwirtschaftlichen Kulturen in der Schonzeit nur per ̈Einzelantrag von den Unteren Jagdbehörden gestattet werden müssen. Die letale Vergrämung - der Abschuss einzelner Vögel - sollte maximal vom 16. September bis 30. April erlaubt werden, um die Gefährdung in der Hauptbrutzeit zu minimieren. Dabei dürfe die Jagd nur auf den konkret gefährdeten Kulturen und Flächen stattfinden.