Altkreis. Wer in der Corona-Hochphase seine Energiekosten nicht zahlen konnte, hatte Aufschubmöglichkeiten. Das sieht jetzt anders aus.

Die gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte, ist zum Monatsende ausgelaufen. Seit 1. Juli können sich Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Darauf weist die für den HSK zuständige Verbraucherzentrale in Arnsberg hin.

Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden. Wem in den Monaten April bis Juni ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, muss die entstandenen Rückstände beim Versorger nun ausgleichen. Doch was ist, wenn die finanzielle Situation das nicht zulässt?

Zahlungsprobleme melden

Ist das der Fall, rät Volker Mahlich von der Arnsberger Verbraucherzentrale zu einer möglichst raschen Kontaktaufnahme zum Versorger: „Je früher der Energieversorger von den Zahlungsproblemen erfährt, desto besser sind die Chancen für eine gemeinsame Lösungsfindung.“ Keineswegs sollten Zahlungserinnerungen oder Mahnungen ignoriert werden. „Den Verbrauchern wurde lediglich ein Zahlungsaufschub, aber keine Zahlungsbefreiung gewährt“, betont Mahlich. Dass die Rückstände grundsätzlich in einer Summe zu begleichen sind, kann zu Problemen führen.

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Tipp: Um Ratenzahlung bitten

Volker Mahlich hat Tipps und Hinweise für betroffene Haushalte: Wer offene Rechnungen nicht auf einen Schlag begleichen kann, sollte um eine Ratenzahlung bitten. Wichtig: Die monatlichen Raten dürfen nicht zu hoch sein.Wenn sie das verfügbare Budget sprengen, reißen sie an anderen Stellen neue Löcher in die Haushaltskasse –schlimmstenfalls entstehen zusätzliche Schulden.

Eine zeitweilige Anhebung des Abschlags kann die Summe der Rückstände reduzieren. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn dies für dieVerbraucher tragbar ist. Bei absehbar vorübergehenden Zahlungsproblemen lässt sich auch eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung aushandeln. Eine solche Stundung ist sinnvoll, wenn der Haushalt zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung wieder liquide ist - eine gute Alternative also etwa für Menschen, die in Kurzarbeit sind oder gerade Krankengeld beziehen.

Vorher Termin vereinbaren

Die Verbraucherzentrale steht den Bürgern mit Rat und Tat zur Seite. Ratsuchende sollten persönliche Beratungsgespräche in der Beratungsstelle unter 02932/51097 01 oder alternativ unter arnsberg@verbraucherzentrale.nrw vereinbaren.

Wer Sozialleistungen erhält, kann vom Jobcenteroder dem Sozialamt Geld leihen, um seine Energieschulden zu begleichen. Ein solches Darlehen können Betroffene formlos beantragen.

Nach wie vor gilt: Die aktuellen und zukünftigen Abschläge müssen trotz bereits bestehender Schulden geleistet werden.

Betroffene müssen nicht allein gegen Energieschulden und drohende Energiesperren vorgehen. Unterstützung bei allen nötigen Schritten gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW. Auch Rechtsanwälte und andere Schuldnerberatungen können helfen.