Brilon. Die Polizei hält bei Brilon einen Mann im Trecker an. Er hatte bereits den Führerschein abgeben müssen. Der Richter warnt: „Es wird jetzt ernst.“

Ende April hatte er dem Gericht noch versprochen, dass er sich nie wieder ohne Führerschein hinter ein Steuer setzen würde. Ein halbes Jahr Haft auf Bewährung hatte sich der 60-Jährige wegen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer da gerade eingehandelt. Der Vorsatz hielt neun Tage. Dann fiel der 60-Jährige einer zufällig durchs Dorf kommenden Polizeistreife auf, als er mit einem betagten Trecker aus Wirtschaftswunderzeiten im Schritttempo über die Hauptstraße tuckerte. Deshalb gab jetzt am Amtsgericht ein Wiedersehen. Und vier Monate obendrauf. „Es wird jetzt ernst", sagte Richter Härtel. Der Bewährungsrahmen sei nun ausgeschöpft.

Ganzes Leben aus der Bahn geworfen

Innerhalb weniger Monate sei sein ganzes Leben aus der Bahn geworfen worden. Erst starb die Lebensgefährtin, dann folgte eine existenzielle berufliche Krise. Nachdem er betrunken beim Autofahren erwischt worden war, war ihm per Strafbefehl die Fahrerlaubnis entzogen und ein Fahrverbot auferlegt worden. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. Als der Ende April verhandelt wurde, kam heraus, dass der Mann zwischenzeitlich ein dutzend Mal gegen die Auflagen verstoßen hatte. Dafür gab es dann das halbe Jahr Freiheitsstrafe.

Doch auch daraus wurde der 60-Jährige nicht klug. Der alte Trecker sei doch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, sagte der Angeklagte, außerdem sei er auf 6 km/h gedrosselt. Ob denn der Schlepper gedrosselt gewesen sei, wollte Staatsanwalt Balkenhol wissen. Nun, meinte de Angeklagte, die höheren Gänge wären schon "ziemlich schwer reingegangen". Die Fahrzeugpapiere hatte der Angeklagte dabei, und als er sie Richter Härtel vorlegte, zog der sie auf Antrag des Staatsanwalts ein. Denn dort war die Fahrleistung des - nicht angemeldeten - Oldtimers mit 19 km/h angegeben. Und deshalb ist der 60-Jährige den Trecker endgültig los. Wert: angeblich 4000 Euro.

Gewisses kriminelles Verhalten

Staatsanwalt Balkenhol sah beim Angeklagten "ein gewisses kriminelles Verhalten". Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz forderte er eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, weitere sechs Monat Fahrverbot und einen anderthalbjährigen Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldauflage von 1200 Euro, zahlbar an die Staatskasse. So fiel das Urteil auch aus.