Marsberg/Arnsberg. Eine Frau würgte in der LWL-Klinik in Marsberg eine Mitpatientin, so dass diese keine Luft mehr bekam. Ihre Begründung ist ungewöhnlich.

Begründungen für eine Straftat können manchmal etwas verwunderlich sein. So auch in einem Fall, der sich im Sommer vergangenen Jahres in der LWL-Klinik in Marsberg ereignet hatte. Eine Patientin würgte plötzlich eine Mitpatientin. Als das Pflegepersonal kam, soll sie gesagt haben „Ich bringe sie um.“ Vor dem Landgericht in Arnsberg musste sich die Frau deswegen wegen versuchtem Totschlags verantworten und gab eine Erklärung für ihre Tat ab.

Stationswechsel wegen höheren Tabakrationen

Die Frau wollte ihrer Aussage nach gerne die Station wechseln, weil sie erfahren habe, dass es dort höhere Tabakrationen geben soll. Eine andere Patientin habe ihr auch erklärt, wie sie einen Wechsel in die Wege leiten könne: provozierendes Verhalten. Also attackierte sie eine Mitpatientin und würgte sie so stark, dass diese keine Luft mehr bekam.

Nach dem Vorfall wurde die Angeklagte in die LWL-Klinik nach Lippstadt-Eickelborn verlegt, wo der LWL weitere Unterbringungsmöglichkeiten hat.

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Im Maßregelvollzug musste sie auf den Beginn des Verfahrens warten.

Aufgrund psychischer Erkrankung ist Aussage unmöglich

Die Geschädigte konnte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht vor Gericht aussagen. Der bestellte Gutachter kam zu dem Entschluss, dass die Angeklagte aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.

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Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Unterbringung in einer Psychiatrie. Das Gericht verurteilte die 28-Jährige wegen versuchtem Totschlag in einem minderschweren Fall und im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu zwei Jahren Freiheitsentzug und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Staatsanwalt plädiert auf 12 Monate Haft

Das Urteil steht im Gegensatz zu der Forderung von Rechtsanwalt Oliver Brock. Er plädierte, die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu 12 Monaten zu verurteilen. „Meine Mandantin wollte die Geschädigte nicht töten, sondern mit ihrem Verhalten provozieren. Wenn sie wegen versuchtem Totschlag verurteilt wird, dann wird es in Zukunft schwer sein Lockerungen in ihrer Unterbringung zu erwirken“, erklärt der Anwalt. Daher hat er Revision eingelegt. Der Fall wird als nächstes vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt.

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