Winterberg. Im Krankenhaus Winterberg fallen durch die Pandemie viele OPs aus, die Auslastung ist gering. Krankenhausentlastungsgesetz soll weiterhelfen.
Wie sich die Corona-Pandemie langfristig auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Allgemeinen und auf das insolvente St. Franziskus Winterberg im Besonderen auswirken werde – dazu wagt man an der Franziskusstraße derzeit noch keine Prognosen.
„Im Moment sind alle Kräfte darauf ausgerichtet, die Krise gemeinsam zu bewältigen“, lässt sich der Generalbevollmächtigte, Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, zitieren. Später werde man sich in Ruhe zusammensetzen müssen, um aus den Erfahrungen Konzepte für die Zukunft zu entwickeln.
Fest steht aber, dass dem insolventen Krankenhaus momentan erhebliche Einnahmen fehlen: Alle aufschiebbaren Operationen sind aufgrund der Pandemie ausgesetzt, um Behandlungskapazitäten für mögliche COVID-19-Patienten freizuhalten.
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Nach der Bewältigung der Krise werde es zeitnah Regelungen geben müssen, wann und in welchem Umfang diese aufgeschobenen Operationen nachgeholt werden können, so Niering und Krankenhaus-Geschäftsführer Andreas Pulver. Bisher seien in Winterberg um die 40 Eingriffe verschoben worden, außerdem habe es zuletzt keine geriatrischen Aufnahmen mehr gegeben und auch die Kurzzeitpflege sei geschlossen.
Die Frage, wann OPs nachgeholt werden, dürfte für das St. Franziskus von entscheidender Bedeutung sein. Denn chirurgische Eingriffe, auch in seinem überregional bekannten Endoprothetikzentrum, bilden einen wichtigen finanziellen Baustein des Hauses.
Kurzarbeit ist kein Thema
Derzeit ist das Krankenhaus pandemiebedingt nur gering ausgelastet. Stand Mittwoch habe man 32 Patienten gehabt, hieß es auf Nachfrage. Deutlich weniger als im vergangenen Jahr, als von den 100 Betten im Durchschnitt 70 belegt gewesen seien. An Kurzarbeit denke man aber keinesfalls. Sofern möglich, würden hier und da Überstunden abgebaut, aber „nicht im großen Stil“.
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Das Krankenhaus hat wie mehrfach berichtet Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag, der das Defizit ausgleichen helfen soll. Hatte sich das Krankenhaus in der Vergangenheit teilweise mit Krankenkassen um die Auszahlung dieses Zuschlags in voller Höhe streiten müssen, soll es zumindest in dieser Hinsicht diesmal keine Verzögerungen geben.
Der Zuschlag sei in voller beantragter Höhe gewährt worden und Auseinandersetzungen deswegen habe es nicht gegeben. „Man erkennt auch Seiten der Krankenkassen das Bemühen, das Gesundheitssystem in dieser schwierigen Lage soweit als eben möglich zu stützen“, so Niering.
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz soll weiterhelfen
Der Zuschlag werde fällig für alle Leistungen, die nach dem 1. April erbracht werden. Noch sei zwar nichts von diesem Geld geflossen. Das liege aber daran, dass die Rechnungen für Patienten, die nach diesem Tag aufgenommen wurden, noch nicht fällig seien.
Weitere Unterstützung könnte das St. Franziskus durch das neue COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten. Es sagt Krankenhäusern unter anderem Ausgleichszahlungen für verschobene OPs, Bonuszahlungen für zusätzliche Intensivbetten und Pauschalen für erhöhten Aufwand zu. Geflossen ist solches Geld noch nicht nach Winterberg, wie Niering am Donnerstag bestätigte. Beantragt seien aber bereits Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro.
Das grundlegende Problem der Insolvenz ist indes nicht vom Tisch. Die Frage nach der langfristigen Zukunft des Hauses darf auch in der derzeitigen Ausnahmesituation nicht aus den Augen verloren werden. „Wir sind nicht von unserem Ziel abgerückt, für das St. Franziskus einen privaten oder freigemeinnützigen Träger zu finden. Hier führen wir weiterhin entsprechende Gespräche.“
Mit wem, das lassen die Verantwortlichen offen. Eine zeitliche Vorgabe, bis zu welchem Termin ein Investor gefunden sein müsse – bevor andere Schritte nötig werden – gebe es nicht.
Landrat bleibt zugeknöpft
Man plane aber für den Fall, dass die Investorensuche scheitert. Dann bliebe nur die Übernahme des Krankenhauses durch die öffentliche Hand, in diesem Fall den Hochsauerlandkreis. „Wir denken bereits heute an diesen Plan B und bereiten uns hierauf auch konkret vor“, lässt Niering wissen. Man befinde sich in „sehr persönlichem und positivem Austausch“ mit allen Entscheidungsträgern.
Das klingt anders als die kurz angebundene Notiz, die Landrat Dr. Karl Schneider der WP kurz vor Ostern auf Nachfrage zum Stand der Verhandlungen zukommen ließ. „Es gibt keine Verhandlungen. Dazu besteht aktuell auch keinerlei Veranlassung.“
Auch auf die Frage, für wie wahrscheinlich es der Landrat hält, dass der Kreis das St. Franziskus wird übernehmen müssen, bleibt die Antwort knapp: „Es besteht momentan keinerlei Veranlassung für eine Übernahme durch den Hochsauerlandkreis.“
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Während also der Generalbevollmächtigte von konkreten Vorbereitungen auf eine solche Option spricht, will der Landrat von dergleichen nichts wissen. Wann demnach Planungssicherheit oder auch nur Transparenz für die noch 200 Mitarbeiter des St. Franziskus und die Patienten im Südkreis hergestellt wird, bleibt weiterhin offen. Dem Vernehmen nach soll es Anfang Mai einen runden Tisch geben.