Brilon. Auch im HSK haben Mieter zurzeit Schwierigkeiten, ihre Miete zu bezahlen. Neue Regelungen schützen sie vor Kündigungen. Das ist zu beachten.
Wer aufgrund der Corona-Krise seine Miete nicht mehr oder nur in Teilen zahlen kann, dem darf nicht vom Vermieter oder Verpächter gekündigt werden. Das sehen die neuen gesetzlichen Regelungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor, die am 1. April in Kraft getreten sind und voraussichtlich bis zum 30. Juni gelten. Doch worauf müssen Mieter und Vermieter achten, damit es nicht zum Streit kommt? Rechtsanwalt Jürgen Zillikens, mit Kanzlei in Brilon und Bestwig, sowie Fachanwalt Stefan Wintersohle, Rechtsberater vom Mietverein Sauerland, klären auf.
Mietaufschub um zwei Jahre
„Normalerweise kann ein Vermieter bei einem Verzug von zwei Monatsmieten bereits kündigen“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Zillikens. Die neue Regelung bedeutet allerdings nicht, dass die Miete gar nicht mehr bezahlt werden muss, sondern es handelt sich lediglich um eine Art Aufschub – die Miete bleibt weiterhin fällig. Die Mietschulden aus dem Zeitraum müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Außerdem können Verzugszinsen hinzukommen.
Verlängerung möglich
Die Regelung umfasst nur einen Schutz vor Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen von April bis Juni. Treten andere Kündigungsgründe auf, darf dem Mieter wie gewohnt gekündigt werden.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz kann die Regelungen, wenn nötig, durch eine Rechtsverordnung um weitere drei Monate verlängern.
Wird die Miete nicht nachträglich bezahlt, kann dem Mieter gekündigt werden. „Die neuen Regelungen gelten sowohl für Pächter und Mieter von Mietwohnungen als auch von Geschäftslokalen oder Ähnlichem“, so Jürgen Zillikens. Eine staatliche Hilfe für Vermieter, die auf den fehlenden Kosten sitzen bleiben, sei laut Stefan Wintersohle noch nicht vorgesehen.
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Ziel der Regelungen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund von Kurzarbeit oder Geschäftsschließung keine Einnahmen mehr generieren, eine Last abzunehmen und massenhafte Kündigungen seitens der Vermieter zu vermeiden. „Die Maßnahmen sind eine große Hilfe für Leute, die aufgrund der aktuellen Situation in Not sind“, resultiert Stefan Wintersohle. Kommt es zum Streitfall, muss der Mieter belegen, dass er die Miete wegen Corona nicht zahlen kann. Beispielsweise geht das durch eine Bescheinigung der Kurzarbeit, einer Kündigung oder durch einen Nachweis über das Einkommen beziehungsweise den Verdienstausfall. „Es ist also keine Ausrede für diejenigen, die bereits vorher Probleme hatten ihre Miete regelmäßig zu zahlen“, pflichtet Rechtsanwalt Zillikens zur Vorsicht bei.
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Verträge später begleichen
Neben dem Kündigungsschutz trat auch ein Zahlungsaufschub für sogenannte existenzsichernde Verträge der Grundversorgung in Kraft. Dazu gehören Verträge für Strom, Gas und Telekommunikation aber auch Pflichtversicherungen wie Kfz- oder Haftpflichtversicherung. Der Zahlungsaufschub gilt für Verbraucher und Kleinstunternehmer auch im Zeitraum von April bis Juni. Außerdem können Umzüge hinausgezögert werden, beispielsweise dann, wenn die Betroffenen in Quarantäne sind oder kein Umzugsunternehmen gefunden wird. Damit die gesetzlichen Regelungen nicht greifen müssen, hat Rechtsanwalt Jürgen Zillikens einen allgemeingültigen Tipp: „Reden hilft enorm! Sprechen Sie offen mit dem Vermieter, wenn Sie die Miete nicht zahlen können. Reden ist immer der erste Weg und erspart Kosten und Sorgen.“ Möglicherweise wird so ein einfacher Kompromiss zwischen Mieter und Vermieter gefunden. Keinesfalls sollte die Miete einfach nicht gezahlt werden, ohne den Vermieter darüber zu informieren.
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Anmiete zurzeit schwer
In Bezug auf den temporären Kündigungsschutz hat es beim Mieterverein Sauerland noch wenig Nachfragen gegeben. Jedoch mutmaßt Fachanwalt Wintersohle, dass sich das in Zukunft ändern könne, weil viele die Regelungen missverstehen könnten und denken sie müssten gar nicht zahlen. Außerdem kann der Fachmann noch nicht erkennen, dass sich die Corona-Krise auf den Immobilienmarkt und die Mietkosten auswirkt. „Auf die Mietkosten besteht aktuell kein Einfluss und es gibt auch keine Wohnungsknappheit. Das sind jedoch nur Mutmaßungen“, sagt Wintersohle. Erkennbar sei allerdings, dass zurzeit durch das Kontaktverbot das Anmieten an sich erschwert ist und demnach weniger Mietverträge unterzeichnet werden.