Hochsauerlandkreis/Brilon. Was ist in Zeiten von Corona gesetzlich geboten oder verboten? Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises gibt eine Übersicht. Das sind die Punkte.

Bund und Land haben in den letzten beiden Wochen eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das öffentliche Leben in der Zeit der Corona-Krise regeln.

Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, damit die Krankenhäuser und das Gesundheitssystem nicht überlastet werden. Der Krisenstab des Hochsauerlandkreises hat ein paar Punkte zusammengestellt und dem Thema: Was ist in Zeiten von Corona eigentlich gesetzlich geboten oder verboten?

Einkaufen – nicht nur Regeln, sondern auch Verstand

Eine Vielzahl von Geschäften ist derzeit geschlossen. Ausgenommen sind aber die Geschäfte für die Grundversorgung.

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Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien sind uneingeschränkt weiterhin geöffnet. Ihre Öffnungszeiten sind durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sogar ausgeweitet worden. Eine Verknappung bestimmter Produkte ist aus Sicht des Krisenstabes auch nicht zu befürchten. Die zwischenzeitliche leeren Nudel- und Toilettenpapierregale hatten ihre Ursache nicht darin, dass in Deutschland nicht mehr genug Nudeln oder Toilettenpapier vorhanden gewesen wären, sondern darin, dass die Speditionen aufgrund von Hamsterkäufen mit der Nachlieferung nicht mehr nachkamen.

Kein Grund für Hamsterkäufe

Die Schließung von Läden der Grundversorgung oder die Rationierung bestimmter Produkte sind deshalb nicht zu befürchten. Es besteht also auch kein Grund für Hamsterkäufe. Von Gesetzes wegen sind die Einzelhändler gehalten, den größtmöglichen Schutz der Kunden sicher zu stellen. Deshalb gelten in vielen Geschäften für das Einkaufen besondere Regeln, z.B. dass jeder Kunde, egal, wie viele Artikel er kaufen möchte, einen Einkaufswagen benutzen muss.

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Diese und andere Vorsichtsmaßnahmen sollen helfen, Abstand zu halten und eine zu große Anzahl von Kunden auf zu engem Raum zu verhindern. Auch wenn das hin und wieder lästig ist, bitte der Krisenstab darum, solchen Bitten Folge zu leisten. Was den bevorstehenden Einkauf für das kommende Osterwochenende angeht, noch eine weitere Bitte: Kaufen Sie, soweit möglich, frühzeitig ein, damit die Geschäfte am Karsamstag nicht zu voll werden. Nutzen Sie für Ihren Einkauf auch die Wochenmärkte, die vielerorts am Samstag stattfinden. Unter freiem Himmel ist das Ansteckungsrisiko geringer als in den geschlossenen Räumen der Supermärkte.

Besuche zu Ostern

Anders als in anderen Bundesländern ist der Besuch unter Freunden und Verwandten in NRW nicht eingeschränkt und weiterhin erlaubt.

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Das Land NRW setzt hier auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen in unserem Land. Das Osterkaffeetrinken mit der Familie und das Grillen mit Freunden im eigenen Garten sind also weiterhin grundsätzlich erlaubt. Bitte überlegen Sie aber im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Gäste, wen und wie viele Personen Sie einladen! Gerade ältere und kranke Menschen sind bei einer Infektion besonders gefährdet! Halten Sie die Personenanzahl bitte so gering wie möglich.

Keine Feier in der Öffentlichkeit

Wichtig: Geschützt sind solche Treffen im privaten Bereich, in der Öffentlichkeit sind sie derzeit nicht erlaubt. Also bitte kein Picknick auf der grünen Wiese und kein Grillen im Stadtpark.

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Denn nur auf dem eigenen Grundstück haben Sie die Kontrolle darüber, wer zu Ihnen und damit Ihnen und Ihrer Familie nahe kommt!Und: Auch das Grillen und Kaffeetrinken im eigenen Garten hat seine Grenzen. Dann nämlich, wenn es eindeutig den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung annimmt. Dann sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehalten, einzuschreiten.

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Auch hier gilt also: Denken Sie an sich und Ihre Familie! So schön eine große Party einmal wieder wäre, holen Sie sie lieber im Sommer nach, als jetzt unnötig jemanden zu gefährden.

Osterspaziergang

In vielen Familien hat er Tradition: Der Osterspaziergang. Und gerade an dem langen Wochenende und gerade jetzt, wo wir alle schon viel Zeit zu Hause verbracht haben, tut ein Spaziergang durch unsere Sauerländer Wälder vielleicht auch besonders gut.

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Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Ausgangssperre. Der Osterspaziergang muss also auch in Zeiten von Corona nicht ausfallen. Natürlich dürfen Sie sich auch unterhalten, wenn Sie unterwegs Verwandte, Freunde und Bekannte treffen.Aber bitte halten Sie Abstand! Wenn Ihnen andere Spaziergänger begegnen, gehen Sie sich so gut wie möglich aus dem Weg. Wenn Sie sich mit anderen Menschen, mit denen Sie nicht zusammen wohnen, unterhalten, bleiben Sie soweit wie möglich voneinander entfernt stehen und halten Sie sich nicht zu lange auf.

Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte

Ältere und kranke Menschen sind Hochrisikogruppen bei einer Infektion mit dem Coronavirus.

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Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Behinderte sind deshalb im Augenblick grundsätzlich untersagt. Auch wenn die Familie gerade zu Ostern zusammen sein möchte - bitte haben Sie dafür Verständnis! Rufen Sie lieber einmal mehr an, und vielleicht freut sich der ein oder andere ja auch über ein kleines Osterpäckchen, das diesmal der Postbote bringt.

Alle Informationen rund um das Coronavirus im Hochsauerlandkreis und im Altkreis Brilon gibt es fortwährend aktualisiert in unserem Corona-Newsblog.