Hochsauerlandkreis/Brilon. Friseure dürfen, anders als andere Handwerker, ihren Beruf in der Corona-Krise nicht ausüben. Die HSK-Innung hat eine Botschaft an alle Friseure.

„Bekanntlich hat die Landesregierung ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das am 23. März 2020 in Kraft getreten ist“, schreibt die Innung. Gleichwohl könnten Handwerker und Dienstleister ihrer Tätigkeit mit Corona-Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.

Auch keine Haare schneiden als Freundschaftsdienst

Nur Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden könne, wie z.B. beim Betrieb von Friseursalons, seien untersagt. „Darunter fallen selbstverständlich auch mobile Friseurinnen und Friseure, die keinen eigenen Salon betreiben, sowie Gesellinnen und Gesellen, die im Wege der „Nachbarschaftshilfe“ in ihrem Bekanntenkreis unentgeltlich tätig sind“,stellt auf mehrfache Nachfrage der Geschäftsführer der Friseur-Innungen im Hochsauerlandkreis, Jochem Hunecke, eindeutig klar.

Infektionsketten unterbrechen


„Für die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist es vollkommen unerheblich, ob die Friseurdienstleistung im Salon oder in einer Wohnung angeboten wird“ ergänzen Werner Reuther sowie Ulrich Brieden, Obermeister der heimischen Friseur-Innungen,und appellieren an den gesunden Menschenverstand, damit auch in diesem Bereich,etwaige Infektionsketten unterbrochen werden.