Brilon. Eine 55-jährige Frau aus Olsberg hat zahlreiche Babyklamotten bestellt und nicht bezahlt. Die Gründe sind familiärbedingt – und tragisch.

Zerknirscht sitzt die 55-jährige Angeklagte vor Richter Härtel. Ihre Hände sind verschränkt, zittern aber leicht, während Staatsanwalt Lämmerhirt die Anklage verliest. Im Briloner Gericht geht es um mehrfachen gewerbsmäßigen Betrug und Diebstahl geringwertiger Gegenstände. Konkret: die Angeklagte hat mehrere Bestellungen bei Rewe getätigt, ohne diese zu bezahlen.

Sieben Bestellungen hat die Olsbergerin nicht bezahlt

Sieben Bestellungen hat die Olsbergerin zwischen Mai und Oktober letzten Jahres abgegeben. Entweder unter dem Namen ihrer Tochter oder unter Fantasienamen ließ sie die Pakete mit dem Vermerk „in den Hausflur stellen“ an verschiedene Adressen liefern.

Staatsanwalt Lämmerhirt listet akribisch auf, was sie bestellt hatte: einen Quinny Sportwagen für Babys, eine Babybluse, ein Dreirad, eine Dekotapete, Haarglätter und -fön, Disney-Bettwäsche, Wickelauflagen, Babyklamotten für Mädchen, einen Buggy und einen Autositz. Insgesamt blieb sie der Rewe-Gruppe rund 1400 Euro schuldig, da sie die Rechnungen nie bezahlte.

„Meine Tochter hat mir oft vorgeworfen, dass ich ihr und der Kleinen nichts schenke“

„Wieso haben sie all diese Dinge bestellt, doch nicht für sich selbst?“, hakt Richter Härtel nach. „Meine Tochter hat mir oft vorgeworfen, dass ich ihr und der Kleinen nichts schenke“, murmelt die Angeklagte. Sie habe irgendwann einfach den Überblick über die offenen Rechnungen verloren, sei aber jetzt bereit, 100 Euro dem Gericht zu überlassen. Eine Kontonummer der Rewe-Gruppe habe sie nicht gefunden, gibt sie auf Anfrage des Gerichtes an. Richter Härtel zeigt sich skeptisch: „Wir können mit dem Geld nichts anfangen, das müssen Sie an Rewe senden.“

Zweimal beim Tabakklauen erwischt – nur wenige Tage hintereinander

„Mir tut das alles sehr leid, ich bestelle nichts mehr online, dass mache ich nicht mehr“, beteuert die 55-Jährige. Allerdings ist sie wegen Betrugs schon zweimal vorbestraft. Und auch wegen Diebstahls sitzt sie vor Gericht. Im Dezember wurde sie zweimal kurz hintereinander dabei erwischt, Tabak in einem Supermarkt geklaut zu haben. „Sie haben eine schnelle Rückfallquote“, mahnt Richter Härtel.

Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Er verurteilt sie zu neun Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die 1400 Euro werden eingezogen, die Angeklagte muss Sozialstunden im Tierheim ableisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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