Hochsauerlandkreis. Für die Polizei im HSK hat die Aufrechterhaltung der Sicherheit Priorität. Was geschieht, wenn Polizisten an COVID-19 erkranken? Es gibt Pläne.

Das grassierende Coronavirus zwingt auch Behörden und öffentliche Einrichtungen zu Notfallplänen. Davon betroffen sein können auch besonders sensible Bereiche, wie die Polizei.

Die Behörde im Hochsauerlandkreis sieht sich vorbereitet für den Fall, dass einer oder mehrere Beamte an der Lungenkrankheit COVID-19 erkranken. „Oberste Priorität hat immer das Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit“, sagte Polizeisprecher Sebastian Held an Anfrage der Westfalenpost.

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Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat einen „Corona-Erlass“ an alle Polizeidienststellen und Kreispolizeibehörden des Landes herausgegeben. Darüber hatte zuerst die Rheinische Post berichtet. Dabei handele es sich um einen Rahmen-Konzeption zur Pandemie-Vorsorge. Dem Erlass zufolge gebe es auch spezielle Schutz-Sets für den Einsatz.

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Handlungsfähigkeit auch durch Personalverschiebung

Konkret sagen, welche Maßnahmen im Fall einer Erkrankung eines Polizeibeamten an demCoronavirus in der Kreispolizeibehörde im Hochsauerlandkreis ergriffen werden, könne man pauschal nicht sagen, so Polizeisprecher Held: „Das hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel, aus welcher Abteilung kommt der Kollege oder mit welchen Personen ist er in Kontakt getreten.“ Darauf abgestimmt würden schließlich Maßnahmen ergriffen.

„Oberste Priorität hat, dass die Handlungsfähigkeit der Polizei immer sichergestellt bleibt. Wenn eine Behörde besonders betroffen sein sollte von Erkrankungen kann es jederzeit innerhalb des Landes zu Personalverschiebungen kommen“, so Held. Die Polizei im gesamten Land sei vorberietet auf diesen Fall.

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