Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Verteidiger Dietrich es vor Gericht abgelehnt hat. So können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Beide Parteien hatten eine Strafanzeige bei den Beamten vor Ort gestellt.
Der Bahnmitarbeiter musste sich nicht zum ersten Mal mit Beleidigungen gegen seine Person beschäftigen. Schon einmal sei er bespuckt worden, gibt er vor Gericht an.