Marsberg/Berbersdorf. Die Polizei stoppt auf der A 4 einen Audi. Die Fahrerin darf weiter, der Beifahrer nicht. Gegen ihn liegen Haftbefehle vor – auch aus Marsberg.

Die Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden (Polizei Sachsen und Bundespolizei) verhafteten am Dienstagnachmittag einen 36-jährigen Deutschen.

Die Einsatzkräfte wurden auf der Bundesautobahn 4 auf einen Audi A4 mit deutscher Zulassung aufmerksam und führten die Überprüfung der Insassen letztendlich an der Anschlussstelle Berbersdorf durch. Die Fahrerin durfte nach der Kontrolle ihre Reise fortsetzen, jedoch der Beifahrer nicht.

In Marsberg wegen Betrug verurteilt

Der 36-Jährige wurde vor Ort verhaftet, da gegen ihn bereits drei nationale Haftbefehle vorlagen. Das Amtsgericht Marsberg verurteilte den Kriminellen im März 2019 wegen Betrug zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 200 Tagen. Die Haft hätte er mit Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 11.155,50 Euro abwenden können.

Am Amtsgericht Bad Freienwalde (Brandenburg) musste er sich wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Dieses Gericht verurteilte ihn zu einer weiteren Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. In der Zwischenzeit tauchte der Gesuchte unter.

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Wegen weiterer begangener Verkehrsstraftaten im Bundesland Brandenburg war er darüber hinaus noch ein weiteres Mal im polizeilichen Fahndungssystem registriert. Das Amtsgericht Oranienburg ordnete gegen ihn bereits Untersuchungshaft an.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.