Brilon. Ein 77 Jahre alter Mann aus Brilon hortet zu Hause dutzende Waffen. Ein Teil der Pistolen und Gewehre werden dem Rentner jetzt zum Verhängnis.

Die 1200 Euro, die der 77-Jährige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zahlen sollte, waren dem Mann aus Brilon zuviel gewesen. Immerhin entsprach das einer Netto-Monatsrente. Mit der Hälfte, so sein Anwalt Peter Icha, wäre er ja einverstanden. Zumal sein Mandant eigentlich gar nicht wisse, was er eigentlich falsch gemacht haben soll, sagte er vor Gericht.

Revolver und Repetierflinte tauchten nicht auf Waffenbesitzkarten auf

Nun, im April vergangenen Jahres hatte die Kreispolizeibehörde den Mann rein routinemäßig mal wieder aufgefordert, die sichere Aufbewahrung seiner 14 Waffen nachzuweisen. Worauf der 77-Jährige alle seine Püster einpackte und nach Kassel fuhr, um sie dort bei einem renommierten Jagdausrüster loszuwerden. Dabei fiel dem Ankäufer auf: Von den 27 Lang- und Kurzwaffen waren nur 14 angemeldet, sieben Pistolen, fünf Revolver und eine Repetierflinte tauchten nicht auf den beiden Waffenbesitzkarten auf. Womit die Scherereien bei dem bis dato unbescholtenen Mann losgingen. Sein Mandant, sagte Anwalt Icha, besitze zwar den Jagdschein, gejagt habe er aber nie: „Er war Sammler.“ Und das schon seit Jahrzehnten.

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Die meisten seiner Waffen hatte der Angeklagte vor 1973 erworben, wovon sich Richter Härtel anhand der Kaufbelege überzeugt hatte. Für Waffenbesitzer ist das Jahr 1973 ein besonderes. Angesichts der Bedrohung der Inneren Sicherheit durch zunehmende Verbrechen mit Schusswaffen und den Terror der Rote Armee Fraktion wurde das Waffengesetz geändert. 1973 konnten und mussten alle noch nicht angemeldeten Waffen - etwa solche, die per Erbschaft jemandem zugefallen waren - angemeldet werden; ein besonderer Zuverlässigkeits- oder Sachkundenachweis war bei dieser Aktion nicht erforderlich.

Waffen alle legal erworben

Das habe er damals auch gemacht, sagte der 77-Jährige. Das sei noch in Baden-Württemberg gewesen; seitdem sei er gut ein Dutzend Mal umgezogen. Sowohl Richter Härtel wie auch Staatsanwalt Balkenhol wiesen darauf hin, dass der Waffenbesitz aus gutem Grund sehr streng reglementiert sei und die Behörden das Register sehr sorgfältig führen. Härtel: „Wenn Sie umziehen, zieht Ihre Waffenbesitzkarte mit um.“

Da der 77-Jährige die Waffen alle legal erworben und guten Glaubens abgegeben hatte und im Gericht noch ausdrücklich den Verzicht auf die Sammlung erklärte, ließen sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Richter auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 800 Euro ein.

Worauf der Angeklagte eine Bitte äußerte: Ob er das Geld dem Briloner Tierheim zukommen lassen dürfe. Genehmigt.