Medebach. Weil er einen langsamen Pkw lange nicht überholen konnte, geriet ein 80-Jähriger in Rage. Beim anschließenden Vorbeiziehen soll es geknallt haben.

„Auf 180 war ich“, bekundete der Angeklagte und meinte damit nicht die Tachonadel seines Autos, sondern seine Gefühlslage an einem Tag im Mai.

Auf der Landstraße bei Wissinghausen sei er damals hinter einem langsamen Pkw gefahren, dessen unsichere Fahrweise ihm lange das Überholen unmöglich gemacht habe. Erst viel später habe er vorbeiziehen können – woraufhin er rechts ranfuhr, ausstieg und der Fahrerin des anderen Autos wortreich klar machte, was er von ihr hielt.

Die 52-jährige Essenerin erinnerte sich im Zeugenstand an Freundlichkeiten à la „Wie blöd sind Sie denn?“, aber auch noch an mehr. Es habe nämlich geknallt, als der Angeklagte sie überholte.

Ein Schaden von über 1000 Euro wurde später an ihrem Auto festgestellt, um den sich der Angeklagte nicht gekümmert habe. Deshalb saß der temperamentvolle Winterberger Rentner wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor Richter Frank Seidel.

Angeklagter aus Winterberg: „Danach war ich wieder ganz brav“

„Einen Unfall habe ich nicht wahrgenommen“, versicherte er. Warum er nach dem Überholen rechts rangefahren sei? „Ich wollte meine 180 Grad absenken. Danach war ich wieder ganz brav.“

Es hätte eine lange Verhandlung mit vermutlich gleichbleibend gegensätzlichen Aussagen werden können. Doch das Anhören der jeweiligen Beifahrerinnen als Zeuginnen und ein Wahrnehmbarkeitsgutachten zum Unfallhergang – all das ließ sich am Ende vermeiden, indem der Angeklagte und sein Anwalt die Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld von 500 Euro akzeptierten.

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Der Staatsanwalt verzichtete dafür auf seinen Antrag, dem impulsiven 80-Jährigen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auf zivilrechtlichem Weg muss noch die Schadensbegleichung geklärt werden, da die Versicherung des Rentners Zweifel am Unfallhergang angemeldet hat. Doch das ist Sache eines anderen Gerichts.