Brilon. Ein 63-Jähriger stört Partygäste mit seinem aggressiven Verhalten und attackiert einen Polizisten. Nicht seine erste Begegnung mit dem Beamten.
Es sollte eine ruhige Vereinsfeier in Brilon sein, aber ein Gast hatte etwas dagegen und pöbelte nicht nur gegen die Vereinsmitglieder, sondern attackierte auch noch einen hinzugerufenen Polizisten.
Die Folge war eine Anzeige wegen tätlichen Angriffs gegen einen Vollstreckungsbeamten, die vor dem Amtsgericht Brilon verhandelt wurde. Als ein Verein am 16. Juni vergangenen Jahres zum gemeinsamen Feiern einlud, entschied sich der heutige Vereinsvorsitzende auch seinen Nachbarn einzuladen, als er diesen auf dessen Balkon antraf.
Angeklagter hilft erst und wird dann aggressiv
Später sei dieser auch gekommen und habe sich sogar am Wegräumen der Gläser und dem Ausschank beteiligt. „Ich habe nur vier kleine Bier getrunken. An mehr kann ich mich nicht erinnern“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Als der 63-Jährige der Feier verwiesen worden sei, weil er zunehmend Aggressivität gegenüber den Gästen gezeigt habe, soll sich der Mann entschieden haben, immer wieder zur Feier zurückzukehren.
„Ich sah mich dann gezwungen die Polizei zu rufen“, erklärte ein Zeuge vor Gericht. Mit anderen Gästen habe er versucht, den Angeklagten am Boden festzuhalten, bis die Beamten eintrafen. Als diese in Sichtweite gewesen seien, sollen sie von ihm abgelassen haben. „Das war direkt ein Fehler, weil er um sich schlug und einen Gast gestreift hat“, fuhr der Zeuge weiter aus.
Briloner greift mit seinem Kopf an
Die Beamten schritten sofort ein, brachten ihn zu Boden und fesselten ihn. Auf dem Weg zum Polizeirevier soll der Angeklagte dann versucht haben, einen Beamten mit seinem Kopf zu verletzen. Als der Polizist seine Hand gegen den Kopf des 63-Jährigen drückte, um ihn von sich fernzuhalten, habe der Mann so feste gedrückt, dass sich der Daumen des Beamten überdehnt habe.
„Den Schmerz merke ich auch heute noch, weil sich Wasser in der Kapsel befindet. Es kann noch eine Weile dauern bis das verheilt ist“, beschreibt der Polizist die Folgen des Einsatzes.
Gleichen Beamten Monate zuvor beleidigt
Im Bundeszentralregister befindet sich ein Eintrag, der besagt, dass der Angeklagte erst zwei Monate zuvor einen Beamten unter Alkoholeinfluss beleidigt hatte. Ausgerechnet den selben Polizisten, was aber scheinbar nur ein Zufall war. Das Gericht verurteilte den Mann daher zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 1200 Euro an den Beamten zahlen. Dieser Betrag ist allerdings losgelöst von jeglichen Schadensersatzforderungen, die in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden könnten.
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Da der Nachbar des Angeklagten angab, dass er vom Angeklagten immer wieder beleidigt werden würde, gab Staatsanwalt Neulken dem 63-Jährigen noch deutliche Worte mit auf dem Weg. „Das wird sofort aufhören sonst wird es eine Anklage nach der nächsten hageln und sie finden sich im Gefängnis wieder.“