Das hätten die Beteiligten auch ohne Urteil haben können.

Schon in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin den Vorschlag gemacht, sich doch zusammenzusetzen und die Redeordnung zu überarbeiten. Darauf wollten sich die Kläger jedoch ohne eine verbindliche Fristsetzung nicht einlassen.

Mit ihrem Urteil könnte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg einen Präzedenzfall geschaffen haben. Denn eine derartige Differenzierung der Redezeit zwischen den Rats- und Ausschusssitzungen ist selbst dem NRW-Städte- und Gemeindebund nicht bekannt.

Für den BBL-Ratsherrn Reinhard Loos, den Auslöser des ganzen Verfahrens, hat der Teilerfolg vor Gericht etwas von einem Pyrrhus-Sieg.

Schließlich ist er nur im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Senioren ordentliches und damit rede- und stimmberechtigtes Mitglied.

Ähnliches gilt aber auch für die Alpha-Tiere der anderen Fraktionen.