Marsberg/Diemelsee. Landwirte aus HSK und Waldeck-Frankenberg arbeiten in Wasserschutzgebietskooperation zusammen. Verschärfte Düngeverordnung nicht nachvollziehbar.

Für die Bauern bundesweit ist das Maß mehr als voll. „Es läuft über“, sagt Hubertus Bohle, Milchbauer aus Heddinghausen. Deshalb hat er mit 30.000 Berufskollegen in Berlin demonstriert. „Es war ein stärkendes Gemeinschaftserlebnis“, sagt er eine Woche später. Aber mit dem Ergebnis ist er letzten Endes nicht zufrieden.

Es geht um die verschärfte Düngeverordnung und den sogenannten roten Grundwasserkörper. Karsten Drews-Kreilman, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Hochsauerland: „Der rote Grundwasserkörper umfasst Gebiete, in denen erhöhte Belastung des Wassers mit Nitrat unterstellt wird, bzw. die als nitratsensibel eingestuft werden.“ Mit Werten von über 37,5 mg Nitrat pro Liter. Als Toleranzwert gilt 50 mg/l.

Marsberg hat eine rote Wasserkörperfläche

Eine rote Grundwasserkörperfläche zieht sich auch durch das Stadtgebiet Marsberg und die benachbarte hessische Gemeinde Diemelsee. Darin enthalten ist ein Wasserschutzgebiet mit sowieso schon höheren Auflagen, die schon längst gefruchtet haben. Zehn betroffene Landwirte trafen sich jetzt bei Sebastian Aßhauer in Udorf. Gemeinsam mit seinem Vater Gerhard bewirtschaftet er einen Schweinemast- und Ackerbaubetrieb.

Roter Grundwasserkörper

Gemeinsam wollen sie in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit die Problematik näherbringen und zeigen, welche Auswirkungen die neuen Auflagen in den roten Grundwasserkörpern für die Landwirte haben. Ackerbäuerin Stefanie Wetekam aus Vasbeck ist Kreisgeschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Waldeck-Frankenberg. „Wir sind Landwirte“, sagt sie. „Wir wollen natürlich das Grundwasser sauber halten. Das ist absolut keine Frage.“

Das würden sie auch bereits seit den 1990er Jahren tun, pflichtet ihr Tjark Wetzel bei. Er verwaltet das Gut Canstein. Wetzel: „Seit mehr als 20 Jahren erfüllen wir alle Auflagen, die für die Bewirtschaftung der Flächen im Wasserschutzgebiet vorgegeben sind.“ In enger Abstimmung mit dem länderübergreifenden Arbeitskreis der Wasserschutzgebietskooperation. Dazu gehören die Wasserversorger der Kommunen, die Landwirte, die Bezirksregierungen und die Wasserbehörden.

Rote Einstufung nicht nachvollziehbar

„Gemeinsam mit Beratern der Landwirtschaftskammer NRW haben wir einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Nitratwerte mit einer wasserschonenden Bewirtschaftung zu reduzieren“, erklärt Johannes Bauer, Ackerbauer aus Twistetal und Vorsitzender des Arbeitskreises. Es wird weniger gedüngt als üblich. Die Landwirte werden permanent beraten. „Die Wasserqualitäten konnten maßgeblich verbessert werden.“ Der technische, fachliche und wissenschaftliche Fortschritt sei permanent in die Bewirtschaftungsformen eingeführt worden. Wetzel: „Wir Landwirte in dieser Region haben bereits in der Vergangenheit erheblich in Technik und Know-how investiert. Die intensive Beratung hat zu guten Fortschritten geführt.“

Forderungen

Die Forderung der Landwirte:

Beibehaltung und Ausweitung der Wasserschutzgebiets-Kooperation.

Mitspracherecht.

Anerkennung der bisherigen Leistungen.

Überprüfung der Auflagen in Betrieben, die sich der freiwilligen Kooperation angeschlossen haben und die damit verbundenen Regelungen bereits umsetzen.

Und jetzt die neue verschärfte Düngeverordnung. „Damit werden alle unsere Bemühungen mit Füßen getreten“, sagt Johannes Bauer. Zumal für sie „die rote Einstufung überhaupt nicht nachvollziehbar ist“. Im Stadtgebiet Marsberg gibt es fünf oder sechs solcher Messstellen, die die „angeblich schlechte Qualität“ nachweisen würden. Allerdings: „Wir dürfen die Messstellen nicht einsehen“, kritisiert Karsten Drews-Kreilman mangelnde Transparenz. „Man spricht nicht mit uns, erklärt uns nicht die Wertfindung und wie die roten Räume überhaupt definiert werden.“

Im Herbst keine Düngung mehr

Tjark Wetzel: „Man stellt uns vor vollendete Tatsachen und fordert Maßnahmen von uns, die uns an den Rand der Existenz bringen.“ So darf laut neuer Verordnung im Herbst gar kein organischer Dünger mehr ausgebracht werden. Eine Folge: die Gülle muss länger gelagert werden. Neue Güllebehälter müssen angeschafft werden. Das geht in die 100.000de Euros. Drews-Kreilman: „Das können kleinere Betriebe schon gar nicht leisten.“ Außerdem darf nicht mehr zu 100 Prozent gedüngt werden, sondern nur noch 80 Prozent. Das bedeutet weniger Wachstum und weniger Ertrag.

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Für Josef Dreps aus Meerhof, er führt einen Schweinemast- und Ackerbaubetrieb, ist die verschärfte Düngeverordnung „purer Aktionismus“. Um EU-weit die Nitratwerte zu senken, waren alle EU-Länder angehalten, 2012 die durchschnittlichen Nitratwerte anzugeben. Das Umweltministerium aber habe nur die 20 Prozent schlechtesten Werte angegeben. Wenn Deutschland jetzt nicht nachweisen könne, dass die Nitratwerte verbessert werden, drohten erhebliche Vertragsstrafen.

Was ist mit den kommunalen Abwässern?

Die Bauern sind der Meinung, dass mit den geplanten Maßnahmen voraussichtlich die Werte nicht schneller absinken werden. Und: „Wir Bauern sind nicht alleiniger Verursacher der Nitrate.“ Karsten Drews-Krellmann hinterfragt: „Was ist mit den kommunalen Abwässern, die in das Oberflächenwasser gelangen. Jeder Mensch verursacht Nitrate, keiner redet davon.“