Hochsauerlandkreis. Wenn 2020 Kommunalwahlen sind, könnte es im Hochsauerland schwierig sein, genügend Wahlhelfer zu finden. Es gibt einen weiteren wichtigen Termin.

Wahlhelfer - das ist ein Ehrenamt, das man nur aus wichtigen Gründen ablehnen darf: dringende Verpflichtungen im Beruf, Krankheit, Fürsorge in der Familie oder eine Behinderung. Die Teilnahme am Schützenfest gehört nicht zu den Ausschlusskriterien. Doch im Altkreis Brilon und speziell in Olsberg könnten „Wählen“ und „Marschieren“ im kommenden Jahr kollidieren: Denn als Innenminister Reul den 13. September als Termin für die Kommunalwahl festgelegt hat, war ihm vermutlich nicht bewusst, dass das der Schützenfestsonntag beim Kreisschützenfest in Olsberg sein wird. Und das könnte – altkreisweit und ganz speziell in Olsberg – die ohnehin nicht ganz einfache Suche nach Wahlhelfern erschweren.

Festzug am Sonntag ist ein Muss

Für eine Prognose sei es zu früh, die Schnittmenge zwischen Wahlhelfern und Schützen sei nicht besonders groß, mutmaßt der Sprecher der Stadt Jörg Fröhling. Die Olsberger St.-Michael-Schützenbruderschaft feiert im nächsten Jahr ihr 150-Jähriges und richtet außerdem vom 11. bis 13. September das Kreisschützenfest aus. Der Festzug am Sonntagnachmittag ist sicherlich ein Muss für alle Vereine und Bruderschaften mit ihren Hofgefolgen. Man gehe davon aus, dass man in Olsberg 150 bis 180 Personen als Wahlhelfer brauche, sagt Fröhling. In dem Zusammenhang verweist er auf das Wahlrecht ab 16 Jahren und hofft, vor allem aus der Altersgruppe einige Helfer zu finden. „Um sie werden wir kräftig werben. Das ist eine gute Gelegenheit, Demokratie an der Basis live mitzuerleben.“

Vier Stimmen sind auszuzählen

„Wer nachmittags beim Festzug mitgeht, der wird vermutlich vorher schon Briefwahl machen“, glaubt Dieter Harbecke, Ordnungsamtsleiter bei der Stadt Medebach. Das würde bedeuten, dass die Briefwahlvorstände reichlich zu tun bekämen. Generell bedeutet die Kommunwahl personell sowieso schon einen höheren Aufwand als manch andere Wahl, denn es sind vier Stimmen auszuzählen: Kreistag, Landrat, Stadtrat und Bürgermeister.

Allein Medebach hat 13 Wahlbezirke plus Briefwahl; da es in manchen Bezirken aber durchaus zwei Wahl-Lokale und damit auch Wahlvorstände gibt, muss die Kommune 18 solcher Wahlvorstände bilden. Die bestehen in der Regel aus einem Vorsteher/in, einem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Das macht schon rund 140 Helfer allein in Medebach. „Wir haben bei der Kommunalwahl immer sechs Beisitzer genommen, das hat sich bewährt und die Mitglieder konnten sich über den Tag verteilt abwechseln“, sagt Annegret Hunold, Fachfrau in Sachen Wahlen bei der Stadt Medebach. Wichtig sei nur, dass mindestens immer der Vorsteher oder sein Vertreter, der Schriftführer oder sein Vertreter und mindestens ein Beisitzer zeitgleich anwesend seien. Abends beim Auszählen ist der Vorstand dann aber wieder komplett.

Es könnte schwieriger als sonst werden

In Brilon ist man sehr wohl der Ansicht, dass es schwieriger als sonst werden könnte, ausreichend Wahlhelfer zu finden. Denn viele Schützen sind nicht nur in ihrem Verein, sondern vielfach auch anderweitig ehrenamtlich tätig – zum Beispiel kommunalpolitisch oder eben als Wahlhelfer. Die Stadt geht davon aus, dass sie rund 220 Helfer für die Kommunalwahl braucht. Und bei der letzten Wahl machten nur sehr wenige (zwei oder drei) Jungwähler als Helfer mit.

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Wahlhelfer bekommen für ihre Aufgaben übrigens eine kleine Aufwandsentschädigung – auch Erfrischungsgeld genannt. In Städten, wo es bei der Bürgermeisterwahl ganz knapp wird, könnte dieses Erfrischungsgeld unter Umständen auch zweimal ausgezahlt werden (müssen), falls es dann noch Stichwahlen gibt. Jörg Fröhling: „Zurzeit läuft noch eine Verfassungsbeschwerde in Sachen Stichwahl für Bürgermeister bzw. Landräte.“ Mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP wurde im April das Gesetz für die Kommunalwahl 2020 verabschiedet, das keinen zweiten Wahlgang für Bürgermeister und Landräte mehr vorsieht. Die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD stimmten gegen die Abschaffung der Stichwahl. Die SPD reichte eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster ein; das Verfahren läuft noch.