Brilon. Wegen Betrugs ist ein 40-jähriger Mann vom Amtsgericht in Brilon verurteilt worden. Er hatte zu Unrecht Arbeitslosengeld kassiert.
Weil er weiter Arbeitslosengeld kassiert hat, obwohl er einen Arbeitsplatz hatte, ist ein 40-jähriger Mann, der aus Marokko stammt und in Brilon lebt, wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er die 2469 Euro zurückzahlen, die er unberechtigt kassiert hat und er muss die Verfahrenskosten tragen.
Zweiter Verhandlungstermin
Schon einmal gab es wegen dieses Vorwurfs einen Gerichtstermin. Weil der Mann die Tat damals nicht eingestehen wollte, war ein neuer Termin anberaumt worden, zu dem fünf Zeugen geladen wurden. Ihre Aussagen waren dann jedoch nicht mehr nötig, da der Angeklagte diesmal die Vorwürfe direkt zugab: „Ich habe einen Fehler gemacht. Ich gebe zu, dass ich die Unterstützung zu Unrecht bekommen habe.“
Zehn Einträge in der Akte
Der 40-jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. In seiner Akte finden sich bereits zehn Einträge, unter anderem wegen BTM-Handel, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung. Die letzte Verurteilung liegt allerdings bereits fünf Jahre zurück. Positiv gewertet wurde, dass der Angeklagte sich nun doch geständig zeigte.
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Hätte er dies bereits beim ersten Termin getan, wäre die Sache allerdings wohl deutlich günstiger für den Angeklagten ausgegangen - unter anderem wegen der nun höheren Verfahrenskosten. Der akzeptierte das Urteil, das nun rechtskräftig ist.