Brilon. Shoppen im Internet und Online-Bezahlen sollen sicherer werden. Es gibt einige Änderungen ab Mitte September. Die Sparkasse erklärt was neu ist.
Online-Shopping und Online-Banking sollen noch sicherer werden. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdienstrichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, hat die Sparkasse Hochsauerland zusammengefasst.
Was bringt die PSD2 für die Kunden?
Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.
Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
Ab dem 14. September müssen sich alle Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie man das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennt. Hier benötigt man ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen: Man benötigt die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass man berechtigt ist, die Zahlung durchzuführen. Sparkassendirektor Ingo Ritter: „Mit unserer App „S-ID Check“ auf dem Smartphone kann der Kunde eine Zahlung ganz bequem per Fingerabdruck freigeben.
Warum wird das geändert?
Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers stehlen und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden.
Ist die Einrichtung der App kompliziert?
Nein. Zum Beispiel auf der Sparkassen-Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Mitarbeiter/innen in den Filialen oder das Kommunikations-Center weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, kann man sich schon heute für Master Card ID Check oder Visa Secure registrieren.
Ich habe nur ein normales Handy, kein Smartphone. Kann ich trotzdem mit der Kreditkarte online bezahlen?
Jeder kann sich zum Bezahlen auch eine SMS mit einem Code zuschicken lassen. Diesen Code gibt man dann im Bezahlvorgang ein, beantwortet noch eine Sicherheitsfrage, auf die nur der Kunde die Antwort kennt.
Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahlen?
Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es die Karte des Besitzers und er/sie berechtigt ist, mit ihr zu bezahlen. Steht man im Laden an der Kasse, ist einer dieser Faktoren der „Besitz“ der Karte, also die Tatsache, dass man sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur der Besitzer kennt und die dann eingegeben werden muss. Sparkassendirektor Ingo Ritter: „Falls Sie noch eine Kreditkarte haben, bei der Sie an der Kasse Ihre Zahlung mit Unterschrift bestätigen, können Sie diese wie gewohnt bis zum Verfallsdatum weiterverwenden. Mit der neuen Karte bekommen Sie dann auch eine PIN.“
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Muss ich in Zukunft wirklich jede Online-Zahlung aktiv bestätigen?
Nein. Auch in Zukunft können viele Zahlungen ohne Zutun genehmigt werden. Die intelligenten Sicherheitssysteme der Banken und Sparkasse prüfen jede Zahlung automatisch und nutzen den komfortabelsten Weg.
Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?
Ja. Für normale Überweisungen gibt es jetzt eine sogenannte „Liste der vertrauenswürdigen Empfänger“, auf die man Unternehmen und Personen setzen kann, an die man häufig Geld überweist. Man findet diese im Online-Banking unter „Tan-freie IBANs“. Wenn man hier einen Empfänger mit IBAN hinterlegt hat, braucht man keine TAN mehr eingeben, um spätere Überweisungen freizugeben. Allerdings braucht mane in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Ingo Ritter: „Das heißt wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.
Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?
Bei der Sparkasse Hochsauerland kann man die TANs zum Login oder für Überweisungen per Smartphone-App generieren oder per SMS erhalten. Möglich ist aber auch das sogenannte Chip-TAN-Verfahren, bei dem der Kunde seine Girocard in einen kleinen TAN-Generator steckt und eine TAN erhält.
Worauf ist besonders zu achten?
Es ist damit zu rechnen, dass Online-Betrüger die anstehenden Änderungen für sich missbrauchen. Hier gilt weiterhin: Die Sparkasse oder jede andere Bank wird ihre Kunden nie per E-Mail auffordern, die Anmeldedaten oder die PIN zu nennen. Ingo Ritter. „Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrem Berater.“