Brilon. Der Hochsauerlandkreis bietet Eltern Beratungen zum Thema Elterngeld an. Es gibt drei verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Möglichkeiten.
Wer nach der Geburt des Kindes gar kein oder weniger Einkommen hat, kann als Ausgleich Elterngeld bekommen. Es gibt drei verschiedene Varianten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus, die miteinander kombiniert werden können. Deshalb fällt das Elterngeld individuell sehr unterschiedlich aus. Dagmar Plenge berät angehende Mütter und Väter beim Hochsauerlandkreis in Sachen Elterngeld und weiß: „Ohne eine vernünftige Beratung ist das kaum zu verstehen.“
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes. Eine Verlängerung auf 14 Monate ist möglich, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor. Diese zusätzlichen zwei Monate werden Partnermonate genannt. Alleinerziehende können sie aber auch bekommen. Die 14 Monate können sich Eltern je nach Wunsch untereinander aufteilen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen. Anstelle eines Monats mit Basis Elterngeld, können Eltern zwei Monate Elterngeld Plus bestellen - auch der Betrag halbiere sich dann. Das Elterngeld Plus eignet sich laut Plenge daher besonders für Mütter oder Väter, die nach der Geburt wieder arbeiten wollen. „Bei Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das Basiselterngeld, trotzdem kann man es doppelt so lange bekommen. Auch da sollten sich Eltern aber immer individuell beraten lassen“, erklärt Dagmar Plenge.
Partnerschaftsbonus
Keine individuellen Berechnungen
Information„Wir können in der Beratung nicht individuell ausrechnen, wie viel Elterngeld jemand bekommt. Dafür gibt es aber einen Rechner im Internet“, erklärt Beraterin Dagmar Plenge.
Der Elterngeld-Rechner ist unter www.familien-portal.de zu finden, ebenso wie weitere Informationen zum Thema Elterngeld.
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich die beruflichen und familiären Aufgaben teilen und deshalb beruflich kürzer treten. Als Partnerschaftsbonus gibt es für jeden Elternteil vier zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus. Voraussetzung dafür: In vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten arbeiten beide Elternteile in Teilzeit und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Auch Alleinerziehende können das Angebot nutzen.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes hängt von mehreren Faktoren ab: Grundsätzlich orientiert sich der Betrag am monatlichen Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Außerdem ist es abhängig von der Variante, für die man sich entscheidet. Das Basiselterngeld beträgt im Normalfall 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, beim ElterngeldPlus erhalten die Eltern nur die Hälfte des Betrages, dafür aber doppelt so lange. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus liegt dementsprechend zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Wichtig ist auch, was die Eltern im Bezugszeitraum verdienen.
Zuschläge und Geschwisterbonus
Haben die Eltern bereits Kinder, erhalten sie den Geschwisterbonus. Damit steigt das Elterngeld um 10 Prozent. Wenn Zwillinge geboren werden, gibt es einen Zuschlag auf das Elterngeld. Im Basiselterngeld kommen 300 Euro pro Monat und im ElterngeldPlus 150 Euro dazu - bei Drillingen wird der Zuschlag verdoppelt.
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Der Antrag
Wer Elterngeld erhalten möchte, muss einen Antrag stellen und ihn schriftlich bei der heimischen Eltern-Geld-Stelle einreichen. Den Antrag gibt es in der Elterngeldstelle oder online unter www.familien-wegweiser.de. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da die Geburtsurkunde benötigt wird. Wer ab der Geburt Elterngeld bekommen möchte, sollte den Antrag spätestens stellen, wenn das Kind drei Monate alt ist. „So lange wird das Elterngeld auch rückwirkend bezahlt“, erklärt Dagmar Plenge.