Das Schwurgericht setzt sich aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammen. Es ist zuständig u.a. für die vollendeten und versuchten Delikte des Mordes und des Totschlags.

Die beiden Angeklagten sitzen derzeit in Untersuchungshaft - und zwar in unterschiedlichen Haftanstalten. Sie werden zur Verhandlung aus Gelsenkirchen bzw. Hamm vorgeführt.