Der Mann, der nach dem Absturz eines Heißluftballons Anfang Juni in Lebensgefahr schwebte, ist über den Berg. Derweil laufen die Ermittlungen.
Marsberg/Braunschweig. Der Zustand des 52-Jährigen habe sich deutlich gebessert. „Er ist vernehmungsfähig und schwebt vorläufig nicht mehr in Lebensgefahr“, sagte Polizeisprecher Holger Glaremin der WP. Bei dem Ballonabsturz nahe der B7 in Marsberg-Bredelar im Sauerland waren am 4. Juni vier Männer und sechs Frauen im Alter von 22 bis 59 Jahren sowie der Pilot (63) zum Teil schwer verletzt worden. Der Ballon war kurz vor der Landung ins Trudeln geraten und hatte Feuer gefangen. Elf Insassen aus Hessen wurden zum Teil schwer verletzt. Jetzt laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Wichtigste Frage: Wie konnte es zu dem verheerenden Absturz kommen?
Heißluftballon in einer Halle der BFU eingelagert
Die Staatsanwaltschaft werde erst zu einer Beurteilung des Vorfalls kommen, wenn die BFU ihre Untersuchungen abgeschlossen und das Ergebnis veröffentlicht hat. das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg der WP.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung wird zwar in rund vier Wochen einen Zwischenbericht vorlegen.
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Die Ursache für das Unglück wird darin aber noch nicht aufgeschlüsselt. Lediglich die bis dahin bekannten Fakten werden kommuniziert.
Gutachter der BFU hatten bereits am Tag nach dem Unfall die Absturzstelle in Augenschein genommen und den Heißluftballon zum Behördensitz nach Braunschweig transportiert. „Er ist bei uns in einer Halle eingelagert“, sagte ein BFU-Sprecher. Experten inspizieren den den Unglücksballon. Dabei geht es um mögliche technische Mängel zum Beispiel am Korb, am Ballon oder am Brenner.
Informationen über Geo- und Wetterdaten am Tag des Unglücks
Die Gutachter holen außerdem Geodaten ein und werten sie aus. Es wird überprüft, ob es zum Beispiel mögliche Hindernisse an der Absturzstelle gab. Außerdem wird ein Wettergutachten wird erstellt.
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Darüber hinaus werden Informationen über die Insassen des Ballons – insbesondere über den Piloten – eingeholt. Dabei wird unter anderem die Flugtauglichkeit des Mannes untersucht und geprüft, ob er im Besitz einer gültigen Flugerlaubnis ist. Außerdem werden alle Insassen befragt. „Es sind keine Vernehmungen“, betont der BFU-Sprecher. Denn die Bundesbehörde klagt bei einer möglichen Fahrlässigkeit nicht an. „Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig.“