Winterberg. Der Astenkick bei Winterberg darf weiter betrieben werden. Ein Anwohner verlor am Dienstag vor Gericht. Er wollte den Weiterbetrieb verhindern.

Der Astenkick darf weiter betrieben werden. Das hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster am Dienstag entscheiden (AZ: 2D 53/17.NE). Ein Bürger hatte die Stadt Winterberg verklagt. Mit der Doppelseilrutsche Astenkick kann man in Winterberg-Altastenberg 1000 Meter in die Tiefe rauschen. Der Betreiber der Anlage ist erleichtert.

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil Dienstag den Normen­kontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Stadt Winterberg abgelehnt, der im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der so genannten Mega-Zipline regelt.

Der Astenkick ist die zweitlängste Doppelseilrutsche Europas

Die inzwischen in Betrieb befindliche Riesenseilrutsche ist mit ca. 970 Meter länge die zweitlängste Doppelseilrutsche Europas. Sie war im Sommer 2018 in Altastenberg eröffnet worden.

Der in der Nähe des Plangebiets wohnende Antragsteller hatte gegen die Planung im Wesent­lichen Fehler im Hinblick auf eine von ihm für erforderlich gehaltene sogenannte FFH-Verträg­lichkeitsprüfung (nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU) und sonstige Verstöße gegen natur- und landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen sowie Abwägungsmängel insbesondere hinsichtlich des Lärmschut­zes geltend gemacht.

Der Astenkick - eine Touristenattraktion. 
Der Astenkick - eine Touristenattraktion.  © Rita Maurer

Diese Bedenken teilte der 2. Senat nicht. Die von der Stadt Winterberg den Planungen zugrunde gelegte (Vor-)Prüfung, ob das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des bestehenden FFH-Gebietes „Bergwiesen bei Winterberg“ führen könne, sei im Ergebnis ausreichend. Es könne aufgrund der verfügbaren Informationen insbesondere ausgeschlossen werden, dass die besonders schutzwürdigen Lebensräume seltener Pflanzengruppen der Planung entgegenstünden.

Landschaftsbild nicht unangemessen beeinträchtigt

Die Mega-Zipline solle zwar zum Teil in dem FFH-Gebiet entstehen, die nur wenig Platz beanspruchenden Fundamente (insgesamt etwa 10 Quadratmeter) lägen aber außerhalb der geschützten Biotope.

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Wegen deren Lage würden auch die in ihnen lebenden Schmetterlinge, Insekten und Falter von der Seilbahn und ihrem Betrieb offensichtlich nicht geschädigt. Eine bauplanungsrechtlich relevante Gefährdung von Vögeln wie dem Baumpieper und dem Neuntöter sei ebenfalls nicht festzustellen. Das Landschaftsbild werde nicht unangemessen beeinträchtigt, zumal sich in unmittelbarer Nähe zur Seilrutsche bereits ein Skilift befinde.

Immissionsschutz wurde ausreichend abgewogen

Die Probleme des Immissionsschutzes seien ausreichend abgewogen. Die Stadt habe die Frage, ob mit der Nutzung der Riesenrutsche eine unzumutbare Lärmbelastung namentlich des Antragstellers verbunden sei, mit der nachvollziehbaren Einschätzung, dass es sich nicht um eine zwangsläufige Planungsfolge handele, auf das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verlagern dürfen; diese Problematik sei in den noch beim Verwaltungsgericht anhängigen Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung zu diskutieren.

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Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbe­schwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Eine Fahrt mit dem Astenkick dauert 70 Sekunden und verläuft in bis zu 14 Metern Höhe. Pro Stunde können 80 Teilnehmer rutschen. Laut Betreiber Christian Minert ist der Astenkick seit seiner Eröffnung vor knapp einem Jahr erfolgreich. Selbst im Winter bei Schneelagen hätten Gäste die Mega-Zipline genutzt.