wINTERBERg. . Seit Sommer ist in Winterberg die Mega-Zipline Astenkick in Betrieb. Ein Kläger will den Betrieb vor dem Oberverwaltungsgericht stoppen.
Mit der Doppelseilrutsche Astenkick kann man in Winterberg-Altastenberg 1000 Meter in die Tiefe rauschen. Im Sommer 2018 eröffnete in Altastenberg der Astenkick – die zweitlängste Doppelseilrutsche Europas. Jetzt möchte ein Kläger die Adrenalin-Junkies stoppen.
Er klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Winterberg, die mit einer Änderung eines Bebauungsplans und umweltrechtlichen Prüfungen den Weg für Bau und Betrieb der so genannten Mega-Zipline frei gemacht hatte.
Änderung eines Bebauungsplans ein Kritikpunkt
Der 2. Senat verhandelt die Klage am Dienstag, 18. Juni, um 10.15 Uhr (AZ: 2D 53/17.NE). „Mit absoluter Sicherheit kann man es nie sagen – aber man kann davon ausgehen, dass an diesem Tag auch eine Entscheidung in der Sache fällt“, sagte Gerichtssprecher Dirk Rauschenberg der Westfalenpost.
Konkret richtet sich die Klage zum einen gegen die Änderung eines Bebauungsplans. „Es gab eine Vorprüfung bezüglich des FFH-Gebiets Bergwiesen“, so der Gerichtssprecher. Darin sei festgestellt worden, dass keine relevante Umweltbeeinträchtigungen durch den Betrieb des Astenkicks zu befürchten seien. Der Antragsteller trage vor, dass zum Beispiel Vögel und Insekten nicht in der Untersuchung berücksichtigt seien.
Das Lärmschutzgutachten wird angezweifelt
Außerdem zweifelt er das Lärmschutzgutachten an. In einer Untersuchung waren Emissionen an einer vergleichbaren Anlage im Harz gemessen worden. Diese Werte wurden auf das Areal in Winterberg übertragen. „Der Antragsteller hält das Gutachten für Fehlerhaft“, so der Gerichtssprecher. Darin sei nicht berücksichtigt, dass Zuschauer und des Nutzer des Astenkicks während der Fahrt mitunter lautstark Geräusche von sich geben.
Eine Fahrt mit dem Astenkick dauert 70 Sekunden und verläuft in bis zu 14 Metern Höhe. Pro Stunde können 80 Teilnehmer rutschen.