Brilon. . Ein Mann fährt ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein durch Brilon. Er wird von der Polizei erwischt. Der Richter urteilt mit Augenmaß.
Der Mann erhält eine Bewährungshaftstrafe und muss auch längerer Zeit auf seinen Führerschein verzichten. Doch der Amtsrichter blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft – er hatte dafür auch eine Begründung parat.
Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte sich ans Steuer setzte, obwohl sein Führerschein eingezogen oder der Wagen, mit dem er herumkutschierte, nicht angemeldet und versichert war. So auch jüngst im Februar. Da hielt er sich zu einer Therapie in einer Klinik im Hochsauerland auf.
Einer der Patienten hatte einen Pkw dabei, und mit dem, so der Angeklagte, sei man immer mal zu mehreren losgefahren, um gemeinsam was einzukaufen oder zu unternehmen.
Einmal geblitzt und einmal von Polizeistreife angehalten
Als der 33-Jährige drei Tage vor seiner Entlassung selbst mal fuhr, hatte er Pech. In Alme wurde er kurz vor Mitternacht geblitzt. Und am Tag drauf wurde eine Polizeistreife in den Brilon Arkaden auf den Wagen mit dem entwerteten Kennzeichen aufmerksam.
Erst da will der 33-Jährige erfahren haben, dass der Wagen gar nicht angemeldet war. „Ich hatte das nicht hinterfragt“, sagte er vor Gericht: „Das war leichtsinnig und doof.“ Von dem Besitzer des Wagens, seinem Mitpatienten, kannte er angeblich nur den Spitznamen. Weil dessen Ermittlung allerdings mit einem, so Richter Härtel, „Riesenaufwand“ verbunden wäre, und es zudem fraglich sei, von der betreffenden Klinik Patientendaten zu erhalten, beschränkte er auf Antrag von Oberamtsanwalt Schauer die Anklage nur noch auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Vater von zwei Kleinkindern will Leben in den Griff kriegen
Der Vertreter der Anklage forderte wegen der einschlägigen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, eine Führerscheinsperre von zwei Jahren und eine Geldauflage von 1200 Euro. Bei der Freiheitsstrafe und dem Obolus folgte Richter Härtel dem Plädoyer, allerdings reduzierte er die Führerscheinsperre auf anderthalb Jahre, denn: „Vielleicht brauchen Sie den Führerschein später ja mal beruflich.“ Die Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Jetzt will der arbeitslose Vater von zwei Kleinkindern sein Leben wieder in den Griff kriegen und auch einen Job suchen: „Ich steh’ zu dem, was ich verbockt habe.“
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