Brilon. . Eine Frau aus Brilon bewahrt Zuhause Wurfstern und Schlagring auf. Dass sie das nicht darf, sei ihr nicht bewusst gewesen, sagt sie vor Gericht.

Weil ein Bekannter auch „so japanisches Zeug“ an der Wand hatte, habe sie sich nicht groß Gedanken darüber gemacht, dass es sich bei dem in ihrer Wohnung in einem verschlossenen Koffer aufbewahrten Wurfstern und Schlagring um verbotene Waffen handele. Sind sie aber.

Deshalb kassierte die Mitt-Dreißigerin aus dem Raum Brilon am Montag eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Mittlerweile habe sie schon zum dritten Mal „eine Sammlung verloren“. Dabei habe ihr vor ein paar Jahren doch eine Polizeibeamtin gesagt, dass sie Derartiges sehr wohl besitzen dürfe, wenn sie es „nicht für Dritte zugänglich aufbewahre“. Darauf habe sie vertraut. Nun wolle sie sich aber mit dem Waffengesetz vertraut machen.

Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafverschärfend

Das umfasst insgesamt 60 Paragrafen. Für einen allgemeinen Überblick reicht das Studieren der „Waffenliste“, die als Anlage zu dem Gesetz schon alltagsverständlich aufzeigt, was alles nicht geht. Und auch ein Blick in die Strafvorschriften - das sind die Paragrafen 51 und 52 - lohnt sich mal. Auf die Rückgabe der eingezogenen Gegenstände verzichtete die Frau. Zudem wolle sie sich „für die Unannehmlichkeiten entschuldigen“, die sie der Polizei und dem Gericht gemacht habe, sagte die Frau.

Mit dem Urteil schloss sich Richter Härtel der Strafforderung von Oberamtsanwalt Schauer an, der 50 Tagessätze zu je 15 Euro angebracht gehalten hatte. Es geht auch günstiger, aber hier war eine zwei Jahre zurückliegende Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafverschärfend hinzugekommen.