Brilon. . Mit 1,5 Promille im Blut sieht der Mann die Ausnüchterungszelle noch als eine gute Idee. Doch dann kippt die Stimmung plötzlich mit Folgen.
Der vehemente Protest hörte nicht auf. Wieder und wieder regte sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Brilon über die Vorwürfe auf, die seiner Meinung nach so nicht stattgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 6. November vergangenen Jahres Dienstbeamte tätlich angegriffen zu haben. Der Angeklagte gab zu Protokoll an besagtem Abend zu Fuß von Brilon nach Marsberg laufen zu wollen. „Ich hatte getrunken und kam auf diese dumme Idee“, sagte er aus.
Die Polizei wurde über den betrunkenen Wanderer informiert und eine Streife fand ihn zwischen Petersborn und Hoppecke an. „Er war deutlich alkoholisiert“, gab einer der Polizeikommissare vor dem Amtsgericht an. Die Beamten wollten ein Taxi organisieren, doch es stellte sich heraus, dass der Angeklagte kein Geld bei sich hatte. Also sollte er zur Ausnüchterung mit auf die Wache kommen. Nach einem Blutalkoholtest stellte sich heraus, dass der Angeklagte einen Wert von 1,5 Promille in sich hatte. „Das war wohl gut, dass sie mich in Gewahrsam genommen haben.“, sagt er. Bis hierher gibt es noch keine zwei Meinungen zwischen dem Täter und dem Zeugen.
Die Stimmung kippt ohne Vorwarnung
Als dann der Weg zur Zelle auf dem Plan stand, änderte sich die Stimmung plötzlich. Der Angeklagte habe seine Jacke weggeworfen, ging in die falsche Zelle und habe sich aufs Bett geworfen. Aber er musste noch durchsucht werden. Darauf angesprochen, habe der betrunkene Mann seine Schuhe in Richtung der Beamten geworfen und traf beinahe einen von ihnen am Kopf. Weitere Kollegen seien deswegen zur Verstärkung gekommen und der Angeklagte ging daraufhin in die richtige Zelle, wo er sich aber wieder einer Durchsuchung verweigert habe. „Er wehrte sich, hielt einen Kollegen am Handgelenk fest und schlug um sich. Erst nach einem Schlag ins Gesicht ließ er los“, sagte der Zeuge. Nach einigen Minuten schwoll die Hand des Polizisten, die zuvor vehement vom Angeklagten festgehalten worden sei, stark an.
„Das stimmt so nicht“, kommt starker Protest von Seiten des Beschuldigten. „Ich war zickig und bockig, aber ich trat die Schuhe lediglich vor die Türe. Ich wollte niemanden angreifen. Man hat mich zu Boden geworfen, ich griff ein Handgelenk, als ich die Hände hinter den Rücken gedreht bekam, aber ließ sofort los.“ Er habe sich lediglich steif gemacht, um der Untersuchung zu entgehen. Verletzen wollte er niemanden.
Vorbestraft mit Gefängnis-Erfahrung
Wegen Diebstahls und Erpressung saß der Angeklagte bereits zwei Jahre und neun Monate im Gefängnis. Als ihm Richter Härtel das letzte Wort erteilte beteuerte der Beschuldigte nochmals „Ich bin nicht so, ich bemühe mich ein vernünftiges Leben zu führen.“
Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro. Er hielt ihm zu Gute, dass er sich zum Teil geständig zeigte und eingeräumt hat, dass er sich falsch verhielt. Trotzdem zeigte Härtel in der Verhandlung auch Unverständnis für das Verhalten des Mannes: „Ich frage mich, wieso es so weit kommen muss.“
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