Medebach. . Ferienhof Zur Hasenkammer soll umfangreich erweitert werden. Rat stimmt Bebauungsplan zu. Doch es gibt auch Bedenken von Naturschützern.

Der Ferienhof zur Hasenkammer soll deutlich erweitert werden. Auf 8,5 Hektar Fläche, unterteilt in fünf Bereiche, plant die Betreiberfamilie Schmidt eine grundlegende Neustrukturierung. Doch noch könnte das angrenzende Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht die Pläne beeinträchtigen.

Für die Pläne hat der Medebacher Rat in seiner jüngsten Sitzung die Grundlagen geschaffen, indem er einstimmig den Bebauungsplan beschlossen und den Flächennutzungsplan geändert hat. Weitere Schritte liegen nun bei übergeordneten Behörden. Details wie ein geplanter Baubeginn oder die Gesamtdauer der Umsetzung wurden noch nicht erörtert.

Grund für die Planungen ist, dass der Ferienhof nach Angaben der Betreiber nur noch begrenzt marktfähig und betriebswirtschaftlich nicht mehr zu betreiben sei. Mittel- bis langfristig sei dadurch die Existenz bedroht.

Pläne in fünf Bereiche unterteilt

Planungsbereich 1 umfasst den bisherigen Campingplatz, dort sollen bis zu 60 Ferienwohnungen und -zimmer plus die dafür erforderlichen Versorgungseinrichtungen, Spiel- und Sportflächen entstehen. Bereich 2 umfasst die Erweiterung des Campingplatzes um 30 Stellplätze, sechs Pod-Häuschen und drei Chalets.

Beliebter Ferienbauernhof

Ferien auf dem Hof zur Hasenkammer kann man seit den 60er Jahren machen.

Der Betrieb wurde neunmal zum beliebtesten Ferienbauernhof NRW und fünfmal zum DLG-Ferienhof des Jahres gewählt.

Pläne für eine Erweiterung gibt es seit über einem Jahrzehnt. Die jetzige Planung ist im Vergleich zu früheren aber komplett überarbeitet.

In Bereich 3 entstünden maximal 20 Stellplätze für große Wohnmobile und Campingwagen, plus Sanitär- und Versorgungsgebäude. Bereich 4 würde mit maximal 31 hochwertigen Ferienhäusern bebaut. Die Häuser und Wohnungen der Betreiber und des Personals sollen in vier neue Häuser im Bereich 5 verlegt werden.

Zahlreiche Gutachten sind im Auftrag der Familie Schmidt bereits erstellt worden. Sie sollen darlegen, welche Auswirkungen die Pläne auf die Umgebung haben werden, zum Beispiel auf den Verkehr und auf die Umwelt.

Große Flächen im Vogelschutzgebiet

Von den rund 8,5 Hektar beplanter Fläche liegen etwa 4,4 Hektar innerhalb des Vogelschutzgebiets Medebacher Bucht. Eingriffe in die dortige Natur werden also nicht ausbleiben.

Die artenschutzrechtliche Prüfung sieht Gefahren insbesondere für Feldlerche, Neuntöter und Raubwürger. Für ihre wegfallenden Lebensräume fordert das Gutachten Ausgleichsmaßnahmen: für die Feldlerche die Umwandlung von mindestens einem Hektar intensiv in extensiv bewirtschaftetes Grünland.

Hecken für die Biotopwertpunkte

Neuntötern und Raubwürgern soll eine 250 Meter lange Hecke aus Dornensträuchern im Nordwesten des Areals Lebensraum bieten, umgeben von fünf Meter breiten Streifen mit Wildkräutern auf beiden Seiten. Eingriffe in die Natur werden in Biotopwertpunkten berechnet.

Hecke und Blühstreifen würden zusammen gut die Hälfte der Minuspunkte des Gesamtprojekts rechnerisch ausgleichen. Weitere Ausgleichsmaßnahmen oder eine Ersatzzahlung wären demnach nötig. Alle vier Fraktionen konnten sich in der Ratssitzung für die Pläne erwärmen und sahen sie als gute Entwicklung für den Tourismusstandort Medebach.

Mehrfach wurde noch das Thema Verkehr angesprochen: Ein Gutachten sieht in der bestehenden Zuwegung über einen Wirtschaftsweg keine großen Probleme; regt aber einen gesonderten Fuß- und Radweg an. Der würde über fremden Grund führen; ob hier eine Einigung möglich ist, soll jetzt abgestimmt werden.

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