. Das oberste Gericht der Bundesrepublik hat gesprochen: Das Urteil des Arnsberger Landgerichtes hat damit Bestand. Aller Voraussicht nach muss die zehnfache Mutter in Haft. Sie hat zu spät reagiert, hat in Kauf genommen, dass ihr Sohn starb und die Tochter leiden musste.
Das oberste Gericht der Bundesrepublik hat gesprochen: Das Urteil des Arnsberger Landgerichtes hat damit Bestand. Aller Voraussicht nach muss die zehnfache Mutter in Haft. Sie hat zu spät reagiert, hat in Kauf genommen, dass ihr Sohn starb und die Tochter leiden musste.
Damit ist das Kapitel noch nicht geschlossen. Der BGH-Beschluss gibt den Weg frei für weitere Verfahren, die auf Rechtssicherheit gewartet hatten: Der Ex-Lebensgefährte wird sich vor dem Briloner Schöffengericht verantworten müssen, die Jugendamtsmitarbeiterin des HSK im Berufungsverfahren in Arnsberg.
Ob das Urteil gegen die Mutter schlussendlich angemessen ist – darüber haben Juristen lange gestritten. Als Prozessbeobachter bleibt mir das schockierende Bild des verhungerten Kleinkindes für immer im Gedächtnis. Und die Frage: Wie kann so etwas in einem reichen Land passieren? Warum hat eine Mutter, die ohne Lebensgefährten mit neun Kindern ins Sauerland zieht, keine Hilfe (verordnet) bekommen? Hat hier nicht auch ein großes Stück weit ein System versagt? Thomas Winterberg