Marsberg. Ein Jugendlicher soll auf einer Karnevalsparty in Marsberg als „türkischer Terrorist“ beschimpft worden sein. Daraufhin fliegen die Fäuste.
Bei der Schlägerei, zu der es auf einer Karnevalsparty im Stadtgebiet im sauerländischen Marsberg am Freitag, 9. Februar, gegen 23.30 Uhr vor der Schützenhalle gekommen war, gab es Verletzte.
Sehstörungen nach Fausthieben
Mit einer Verwarnung kamen jetzt zwei jungen Angeklagten davon. Die Erleichterung war ihnen anzusehen. Ebenso den drei jungen Zeugen, deren Aussagen nicht mehr gebraucht wurden. Gegen Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht Marsberg ließ sie Richter Eberhard Fisch aufrufen. Auch ihnen gab er mit auf den Weg: „Alle Beteiligten sind noch einmal mit dem blauen Auge davon gekommen.“ Ebenso wie den Angeklagten zuvor, riet er ihnen, sich beim nächsten Mal „bedächtiger zu verhalten.“ Zum Glück sei dieses Mal nichts passiert.
Als türkischen Terrorist und Hurensohn bezeichnet
Staatsanwältin Bramhage warf einem 21-jährigen Marsberger mit türkischem Pass und einem Winterberger (20) Körperverletzung vor. Deren beiden Kontrahenten hatten mehrere Schläge ins Gesicht abbekommen. Der eine habe in der Folge an Sehstörungen gelitten. Der andere sei mit einem Schädelhirntrauma ins Krankenhaus Marsberg eingeliefert worden und verbrachte dort zwei Tage.
Dabei seien die beiden als Zeugen geladenen Geschädigten schon in der Halle durch ihre Streitlust aufgefallen, so der Marsberger Angeklagte. Sie seien als Securitys verkleidet gewesen „und haben die ganze Zeit einen auf Türsteher gemacht.“
Die Kostenfragen des Verfahrens
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Die Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse nicht.
Draußen vor der Halle habe der eine ihn dann als türkischen Terrorist und Hurensohn bezeichnet. Daraufhin hatte der Angeklagte ihn geschubst. Das hatte der zweite Angeklagte gesehen. Er ging dazwischen. Die Fäuste flogen. Der zweite Zeuge kam hinzu, habe – so der türkische Angeklagte – „irgendwie auf den zweiten Angeklagten unkontrolliert eingeprügelt“. Die beiden seien „mega betrunken“ gewesen, so der Angeklagte aus Winterberg. Er habe irgendwann die Fäuste des zweiten Zeugen bemerkt und sich nur noch gewehrt. Auch er hatte sich wegen Schmerzen im Kiefer und Nacken ärztlich behandeln lassen.
Alkohol war bei allen im Spiel
Der dritte Zeuge, ein 16-Jähriger Schüler aus Madfeld, hatte nur noch gesehen, wie alle auf dem zweiten Zeugen gelegen hätten. Wieviele beteiligt waren konnte er nicht sagen, wie lange die Auseinandersetzung gedauert hatte, dazu gab es auch die unterschiedlichsten Aussagen. Alkohol war bei allen im Spiel. Der erste Zeuge bestritt die Schimpfwörter gegen den türkischen Angeklagten gerichtet zu haben. Er habe nur einen leichten Schlag abbekommen und keine Sehstörungen danach gehabt.
Anwalt mit Vorschlag des Richters unzufrieden
Rekonstruieren konnte den Tathergang niemand. „Eine typische Schlägerei unter Jugendlichen“, so Staatsanwältin Bramhage. Amtsrichter Eberhard Fisch: „Notwehr kann ich nirgendwo erkennen.“ Er machte den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Da mache er nicht mit, so Verteidiger Ralph Schmitz-Engemann aus Winterberg. Er hatte inzwischen Gegenanzeige erstattet. Er sehe nicht ein, dass die beiden Angeklagten die Leittragenden dieses Vorfalles sein sollten. Völlig ohne Motivation habe der zweite Zeuge auf seinen Mandaten eingeschlagen und stelle sich jetzt als mutmaßliches Opfer dar, dabei sei er auch in eine andere Sache mit Messerstecherei verwickelt.
Richter Fisch stellte das Verfahren ein wegen geringer Schuld und ohne Auflagen. Der Verteidiger nahm die Gegenanzeige zurück.
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