Brilon. . Der Rat Brilon hat die Abberufung der beiden FDP- und BBL-Vertreter aus der Maria Hilf-Gesellschafterversammlung storniert. Es gab heftige Kritik
Und täglich grüßt das Murmeltier: Wie in der Hollywood-Komödie fühlt sich Bürgermeister Dr. Bartsch Donnerstag Abend im Rat bezüglich der bereits im Januar beschlossenen Änderungen bei der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus gGmbH in einer „Endlosschleife gefangen“.
Die Realität ist leider nicht so lustig. Dr. Bartsch: „Wir machen uns mit dieser Geschichte lächerlich.“ Und zwar nicht nur in Brilon, sondern in der ganzen Krankenhaus--Landschaft, meinte der Bürgermeister, und sprach den dafür seiner Ansicht nach Hauptverantwortlichen frontal an: „Das weise ich Ihnen zu, Herr Loos.“
Gericht bestätigte Vorgehen des Rates
Weil sich die beiden Vertreter von FDP und BBL auch in der jüngsten Gesellschafterversammlung der Krankenhaus gGmbH geweigert hatten, den neuen Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, hatte die CDU den Antrag gestellt, die beiden Ratsmitglieder aus der Gesellschaft abzuberufen. So, wie bereits im Frühsommer. Dieses Procedere hatte, wie berichtet, das Verwaltungsgericht Arnsberg ausdrücklich bestätigt.
Dazu kam es am Donnerstag aber noch nicht. CDU--Sprecher Fisch zog den Antrag zwar nicht zurück, stellte ihn aber nicht mehr zur Abstimmung. Vielmehr sollen die beiden Stadträte in der nächsten Gesellschafterversammlung am 4. Dezember noch einmal Gelegenheit erhalten, der Weisung des Rates nachzukommen.
Beschlüsse am 4. Dezember fassen
Kernpunkt der Änderung ist die Reduzierung der Gesellschafterversammlung „auf eine die Gesellschaft vertretende Person“; das kann ein Ratsmitglied oder ein Angestellter der Stadt sein. Derzeit sind noch sechs Ratsmitglieder dabei, je zwei von SPD und CDU, sowie je eines von FDP und BBL.
Den Vorwurf der BBL, der neue Vertrag ziele darauf ab, die kleinen, unbequem gewordenen Parteien auszubooten, wies CDU-Stadträtin Karin Bange zurück: „Wir schaffen uns doch alle ab.“ Die Stadt als Krankenhausträger verspricht sich davon schnellere Entscheidungswege. Laut Gesellschaftsvertrag ist die Gesellschafterversammlung zwingend an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Reinhard Loos trug einige Gründe vor, warum man sich so ziere. Zum einen gehöre seiner Ansicht nach rechtswidriger Weise der Notar, der den Vertrag beurkunden soll, der gleichen Kanzlei an wie der Anwalt, der die Stadt bei der Formulierung des Vertrags beraten hat. Ein weiterer Grund: Die BBL hält den Ratsbeschluss vom Januar für hinfällig, weil die darin für „die nächste Sitzung“ der Gesellschafterversammlung angewiesene Unterzeichnung ja nicht erfolgt sei.
Beide Gremien tagen am selben Tag
Am 4. Dezember tagt neben der Gesellschafterversammlung auch der Aufsichtsrat.
Darin geht es u.a. um den Arbeitsgerichtsprozess um den Ex-Chefarzt der Gynäkologie.
In der Gesellschafterversammlung am 4. Dezember kommt der Vertrag erneut auf die Tagesordnung. Die Ratsmehrheit - die SPD stellte sich inhaltlich der CDU voll an die Seite - bekräftigte den Beschluss vom Januar mit der Maßgabe, dass die Aufforderung, den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, „für jedwede“ Sitzung gelte. Der Aufforderung, zu Protokoll zu erklären, dass er den Ratsbeschluss in der Gesellschaftversammlung befolgen werde, kam Loos nicht nach. Kommentar von Karin Bange: „Das ist ein Reichsbürger-Verhalten.“
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