Brilon/Olsberg. . Eine Frau aus Brilon beschimpft bei ihrer Abschiebung einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde des HSK. Auch am Flughafen gibt es Ärger.
Weil sie im Rahmen ihrer Abschiebung einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises als „Arschloch“ beschimpft haben soll, hat das Amtsgericht Brilon eine 31-jährige Frau aus Brilon zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Für sie ist es die vierte, da sie bereits dreimal wegen Diebstahls vorbestraft ist. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die gebürtige Türkin lebt seit 1995 in Deutschland. 2017 lief ihr Aufenthaltsrecht aus - unter anderem wegen ihrer Vorstrafen. Ihre Mutter und der Bruder sind ebenfalls ausreisepflichtig. Für alle drei sollte am 14. Mai dieses Jahres um 7.30 Uhr der Flug zurück in die Türkei gehen. Zur Abschiebung ist es jedoch nicht gekommen. Die Mutter der Angeklagten habe am Flughafen einen solchen Aufstand gemacht, dass sich der Pilot geweigert habe, die Familie mitnehmen zu wollen, bestätigte die Pressestelle des Hochsauerlandkreises auf Anfrage der WP.
Mitarbeiter bekam die Beleidigung selbst nicht mit
Zuvor hatten sich zwei Teams der Ausländerbehörde gegen 1 Uhr auf den Weg zu den bekannten Wohnadressen gemacht. Die Beschuldigte sei in Brilon gemeldet, dort habe man sie aber nicht gefunden: „Wir hatten dann die Information bekommen, dass sie in Olsberg bei ihrer Mutter und dem Bruder ist. Also sind wir zur Unterstützung auch dahin“, berichtete eine Zeugin.
„Mitten in der Nacht stehen plötzlich 30 Beamten oder so im Haus“, schilderte die Angeklagte den unangekündigten Besuch. Ein Mitarbeiter sei ins Schlafzimmer gekommen und habe zur ihr gesagt: „Dich habe ich gesucht.“
Betroffener muss nicht anwesend sein
Die Beleidigung zählt nach § 185 im Strafgesetzbuch zu den sogenannten Ehrverletzungsdelikten.
Als Beleidigung gilt grundsätzlich die „Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile“.
Dies muss nicht zwingend gegenüber dem Betroffenen geschehen, sondern kann auch gegenüber Dritten erfolgen.
Als die Maßnahme schon fast beendet gewesen sei, habe sich die Situation „hochgeschaukelt“, erzählte ein weiterer Zeuge. Der Mitarbeiter sei vor die Tür gegangen und habe die anschließende Beleidigung daher selbst gar nicht mitbekommen. Die Angeklagte habe dessen Namen gerufen und ihn als „Arschloch“ bezeichnet. Außerdem soll sie auch den Wohnort des Mitarbeiters genannt haben. „Das habe ich nicht gesagt. Und woher soll ich wissen, wo der wohnt“, protestierte die Frau vor Gericht. Auf Nachfrage des Richters, wie gut die Äußerung zu verstehen gewesen sei, antwortete der Zeuge: „Laut und deutlich.“
Laufendes Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Zum einen, weil die Mandantin eben den Wohnort des Mannes nicht kenne und die Äußerung in dieser Form nicht getätigt haben könne. Zum anderen sei zu dieser Zeit ein Beschwerdeverfahren der Angeklagten bezüglicher ihrer Abschiebung beim Oberverwaltungsgericht Münster in Gang gewesen. Das hätte das Ausländeramt abwarten müssen. Die Behörde habe von diesem Verfahren allerdings nichts gewusst, so die beiden Zeugen. „Ob die Abschiebung rechtens war oder nicht, ist für den Tatvorwurf nicht entscheidend“, sagte Richter Härtel bei der Urteilsverkündung.
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