Brilon. . Befürchtung vor dem Bau des Feriendorfes Gut Petershagen: die geplanten Ferienhäuser könnten trotz Verbot als Dauerwohnsitze benutzt werden.

Das Feriendorf Gut Petershagen hat die nächste Hürde zum ersten Spatenstich genommen. Der Rat segnete mit Stimmenmehrheit von CDU und SPD die dazu erforderliche Bauleitplanung ab. Bei den einzelnen Abstimmungen gab es bei FDP und BBL Gegenstimmen und Enthaltungen und auch bei der CDU enthielten sich zwei Ratsmitglieder, darunter der Ortsvorsteher von Gudenhagen-Petersborn, Wolfgang Diekmann.

Diekmann trug die Befürchtung vor, dass die geplanten Ferienhäuser von den potenten Käufern – immerhin werden die Fachwerkhäuser für rund 350 000 Euro offeriert – als Dauerwohnsitze genutzt werden. In der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung hatte ein Anlieger seine Enttäuschung darüber geäußert, dass die Bedenken, etwa zum Thema Lärm und Verkehr, so einfach abgetan worden seien: „Wenn die Gutachten nicht anfechtbar sind, können wir uns die Eingaben sparen.“

Diskussion um Dauerbewohnung

Beigeordneter Reinhold Huxoll sagte, dass ein Dauerwohnen „nach Baurecht ausgeschlossen, nach Einwohnerrecht aber nicht verhindert werden kann“. Das sei nur mit einer Ordnungsverfügung durchzusetzen. Gernot Oswald, Leiter des Bauplanungsamtes, sagte, dass ein Dauerwohnen schwer zu kontrollieren sei – „das geben wir zu.“

Es gibt Fallbeispiele, wonach jeder, der seinen Erstwohnsitz in einem Sondergebiet anmelden möchte, einen Zweitwohnsitz nachweisen muss, auf dem er sich auch tatsächlich vorübergehend aufhält.

Da ist was faul

BBL-Stadtrat Loos vermisste in dem Bebauungsplan vier – da nichtöffentlich und deshalb nicht näher konkretisierte – Passagen aus dem mit dem Investor vereinbarten Durchführungsvertrag. Loos: „Da ist was faul.“ Deshalb könnten seiner Ansicht nach die Pläne noch nicht verabschiedet werden.

Zudem sah Loos in dem hohen Kaufpreis für die Häuser ein Indiz dafür, dass diese Kosten mit einer Vermietung nicht reinzuholen seien; ein Erwerb sei deshalb „nur als Dauerwohnsitz“ für den eigenen Bedarf sinnvoll. Bürgermeister Dr. Bartsch bezeichnete es als „abwegig“, im Rahmen dieses bauleitplanerischen Abwägungsverfahrens „Investorenabsichten zu hinterfragen“.