Hochsauerlandkreis. . Der HSK baut ein Kataster für Kühlanlagen auf. Hintergrund ist eine Verordnung, die nach den Legionellen-Fällen 2013 in Warstein erlassen wurde.

Die Legionellen-Fälle 2013 in Warstein, bei denen es drei Todesfälle und 165 Erkrankte gab, haben das Thema und die Gefahren, die in Verdunstungskühlanlagen lauern können, ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Der Gesetzgeber hat mit einer Verordnung reagiert. Dementsprechend wird nun auch bei der Unteren Umweltschutzbehörde des HSK ein Kataster aufgebaut, das alle Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider im Kreisgebiet erfassen soll.

„Aus unserer Sicht ist das eine gute Maßnahme zur Prävention. Ein solches Kataster bietet zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es im Ernstfall schneller zu reagieren“, erklärt Pressesprecher Jürgen Uhl auf Anfrage.

Ursache für Legionellen-Ausbruch in Warstein war lange unklar

Auch das NRW-Umweltministerium sieht das so: „Ziel ist es, Gefahren zu vermindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren“, heißt es in einer Mitteilung zur Verordnung.

Die Ursache für den Legionellen-Ausbruch in Warstein war wochenlang unklar, schlussendlich wurden die Bakterien auf die Verdunstungskühlanlage der Esser-Werke zurückgeführt, die ihr Kühlwasser aus der Wester aufgenommen hatten. Dies wurde zuvor wiederum in der Warsteiner Kläranlage aufbereitet, die auch über einen Kanal zur Brauerei von dort aus verseuchtes Wasser zugeführt bekommen hatte.

Bundesweite Verordnung

Unter anderem dieser Fall führte dazu, dass eine bundesweite Verordnung erlassen wurde. In Kraft ist sie inzwischen bereits seit einem Jahr. Aktuell ist sie jetzt, weil in diesen Tagen die Frist endet, innerhalb der Betreiber ihre Anlagen an den HSK melden müssen. Meldepflichtig sind sowohl kleine Anlagen, die zum Beispiel der Kühlung von Gebäuden wie Hotels, Veranstaltungsräumen oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlungen von Gebäuden und Nassabescheider industrieller Anlagen. Geregelt wird, wie diese Anlagen zu betreiben und zu überwachen sind. So sind beispielsweise betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen, eine Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden und Maßnahmen für einen hygienegerechten Betrieb der Anlagen vorgesehen.

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Anlagen-Kataster

Beim Aufbau des Anlagen-Katasters werden die Betreiber ausdrücklich in die Pflicht genommen. Sie sind verpflichtet, alle Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel an die zuständige Behörde, also hier bei uns an die Untere Umweltschutzbehörde im HSK, zu melden. „Auf dieses Kataster soll im Fall eines erneuten Legionellen-Ausbruch zur Ursachenermittlung zugegriffen und die Recherche nach möglichen Ausbreitungsquellen beschleunigt werden“, so das NRW-Umweltministerium.

Eigenverantwortung der Betreiber

HSK-Pressesprecher Jürgen Uhl weist ausdrücklich auf die Eigenverantwortung der Anlagen-Betreiber hin. Wer seinen Pflichten nicht nachkomme, verstoße gegen des Bundesimmissionsgesetz - das könne entsprechende Strafen nach sich ziehen. Hier finden Sie noch mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Altkreis Brilon.