Marsberg. . 31-Jähriger Iraker missachtet mehrfach das Rauchverbot in einer Flüchtlingsunterkunft in Marsberg. Seine Begründung: Draußen sei es ihm zu kalt.
Weil es ihm draußen zu kalt war zum Rauchen, hat ein 31-jähriger Asylbewerber die Rauchmeldeanlage in der neuen Flüchtlingsunterkunft am Rennufer demoliert. Das brachte ihm eine Anklage wegen Sachbeschädigung ein.
Und weil er kurze Zeit später auch noch ohne Fahrschein mit dem Zug gefahren ist, zusätzlich eine Anklage wegen Erschleichen von Leistungen.
Beide Delikte wurden am Dienstag vor dem Amtsgericht Marsberg verhandelt. Urteil: Eine Gesamtgeldstrafe von 700 Euro.
Wegen Diebstahls schon von mehreren Gerichten
Amtsrichter Eberhard Fisch war damit dem Antrag der Amtsanwältin gefolgt. Beide hielten dem Angeklagten Iraker zu Gute, dass er geständig war. Auf der anderen Seite versuchte ihm die Amtsanwältin klar zu machen: „Sie leben erst seit kurzem hier in Deutschland und haben massiv gegen das Gesetz verstoßen.“ Er sei als Gast hier und habe ausgesprochen viele Straftaten gegen fremdes Vermögen begangen. Wegen Diebstahls war er schon von mehreren Gerichten quer durch Deutschland zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Amtsanwältin: „Sie können sich auch nicht einfach so in die Bahn setzen und von A nach B fahren, ohne zu zahlen.“
Leben der Mitbewohner in Gefahr gebracht
Mehrfach sei er aufgefordert worden, in der Flüchtlingsunterkunft nicht zu rauchen und habe sich nicht daran gehalten. Richter Fisch: „Dadurch haben Sie städtisches Eigentum beschädigt und das Leben Ihrer Mitbewohner in ganz erhebliche Gefahr gebracht. Mehrere Tage war die Rauchmeldeanlage außer Betrieb.“ Das ist umso bedenklicher, weil das unsachgemäße Bedienen eines Bügeleisens den Brand der früheren Flüchtlingsunterkunft verursacht hatte. Schon zu Beginn der Verhandlung gestaltete es sich äußerst schwierig, die korrekten Personalien festzustellen. Im Irak sei es üblich, vier Vornamen zu haben, übersetzte der Dolmetscher. „Ach, und da geben Sie je nach Lust und Laune irgendeinen an“, fragte die Amtsanwältin. Auch zum Geburtsort gab es unterschiedliche Varianten.
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Mit Plastiktüte abgedeckt
Den Tathergang selbst schilderte der Angeklagte auch anders, als der Zeuge, der damalige Leiter des Sozialamtes. Anfang Oktober 2016 war die neue Flüchtlingsunterkunft am Rennufer bezogen worden. Zimmer und Flure sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Am 26. Oktober 2016 habe der Angeklagte mit einem anderen Bewohner in einem kleinen Vorflur geraucht. Das löste den Rauchmelder aus. Daraufhin hätten die beiden den Melder aus der Flurdecke gerissen, mitsamt der ganzen Verkabelung. Der Zeuge: „Die Anlage musste anschließend komplett neu vermessen und verkabelt werden.“ Der Schaden bezifferte sich auf 300 Euro. Am 5. Dezember hätte der Angeklagte in seinem Zimmer geraucht und den Rauchmelder ausgelöst. Er hätte die Kunststoffummantelung beschädigt. Ein neuer Brandmelder musste besorgt und die Anlage komplett zurückgesetzt werden. Später habe er den Rauchmelder mit einer Plastiktüte abgedeckt. Der Zeuge: „So hätte er auch im Brandfall nicht auslösen können.“
Momentan befindet sich der Angeklagte in einer zentralen Unterbringungseinrichtung des Malteserhilfsdienstes in Hamm und wartet dort auf eine Entscheidung seines Asylantrages.
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