Olsberg. . Betriebs- und Hauptausschuss diskutieren heute über mögliche Ausschüttungen aus dem Eigenbetrieb. Eine Gebührenerhöhung ab 2019 steht im Raum.
Eine weitere mögliche Ausschüttung aus dem Abwasserwerk der Stadt Olsberg steht am heutigen Dienstag als Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des Hauptausschusses in Olsberg. Dieses Mal steht daneben aber auch eine Gebührenerhöhung ab 2019 im Raum. Dies dem Bürger angesichts von Gewinnen des Abwasserwerks schlüssig zu erklären, dürfte schwierig werden. Das zeigt schon die Vorlage der Verwaltung für die nächsten Ausschüsse (Betriebs- und Hauptausschuss) am heutigen Dienstag.
Es sind nur vier von zahlreichen denkbaren Varianten, die sie vorschlägt, betont die Verwaltung. Und darum muss das Thema erst einmal ausführlich in den Fraktionen beraten werden, bevor es in den Rat gehen kann. Denn es geht letztlich um eine Ausschüttung von mindestens rund 500 000 Euro jährlich in den städtischen Haushalt. Weil es sich um einen Betrieb handelt, in dem Eigenkapital der Stadt steckt, würde dies die Verzinsung sein. Bis zu 6 Prozent Verzinsung sind erlaubt, eine Variante geht auch bis an diese Höchstgrenze.
Diskussion läuft seit 2015
Den Haushalt mit „Geld des Gebührenzahlers“ stärken, geht das? Schon seit 2015 hatte es Diskussion im Rat darüber gegeben, wie mit Überschüssen aus dem Abwasserwerk zu verfahren sei. Auf Vorschlag der Betriebsleitung hatte man erst einmal die Gebühren konstant gehalten. Ende Dezember 2016 beschlossen die Ratsvertreter dann, dass es eine einmalige Ausschüttung des Abwasserwerkes in den städtischen Haushalt geben solle. Bei neun Gegenstimmen wurde damals abgesegnet, dass 2017 einmalig 250 000 Euro in den Haushalt fließen, 2018 dann 150 000 Euro.
Gemeindeprüfungsanstalt schlägt vor
Zu dem Thema an sich aber, dass aus einem Betrieb, der sich über Gebühren für Abwasser finanziert, Gewinn in den städtischen Haushalt fließt, gab es schon damals Diskussionsbedarf: „Ich finde, es ist nicht ehrlich, wenn der Gewinn in etwas ganz anderes ausgeschüttet wird“, so Rudolf Przygoda, Fraktionsvorsitzender der SPD, die deswegen komplett gegen die Ausschüttung stimmte.
Kämmerer Stefan Kotthoff hatte indes immer wieder betont, dass es sich um eine Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb handle und dass auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) angesichts der Haushaltssicherung bei den turnusmäßigen Prüfungen immer dazu aufgefordert habe, so zu handeln. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass das eingesetzte kommunale Kapital verzinst werden „soll“.
Ausschüttungen für 2017 und 2018
Mittelfristig war immer klar, dass ein solches, rein rechtlich einwandfreies, Vorgehen Gebührenerhöhungen zur Folge haben kann. Aber schon 2016 schob das Abwasserwerk einen Gewinn von 606 193 Euro vor sich her, der sich in den nächsten Jahren um weitere knapp 200 000 Euro erhöhen wird, prognostizierte Christoph Rosenau, Geschäftsführer des Betriebsführers Hochsauerlandwasser GmbH. So entstand das Spannungsfeld zwischen Ausschüttung und Rücklagenbildung für Investitionen.
Unterschiedliche Gebührensysteme
Bei den Abwassergebühren liegt Olsberg bis dato eher im mittleren Bereich.
Insgesamt kann man das Gebührensystem in verschiedenen Kommunen nicht 1:1 vergleichen, weil es in manchen keine Grundgebühr gibt, dafür aber zum Beispiel höhere Verbrauchsgebühren
Ausschüttungen als Eigenkapitalverzinsung in den Haushalt gibt es z.B. auch in Meschede.
Die Ratsvertreter entschieden für die ersten beiden Jahre die Ausschüttungen und künftig Folgendes: Beschlüsse des Rates zur Ausschüttung in den Folgejahren sollten stets daran gekoppelt werden, wie das tatsächliche Jahresergebnis des Betriebes sei. Will heißen: Die Ausschüttung könnte zurückgenommen werden, sollte es dem Abwasserwerk viel schlechter gehen. „Es ist absehbar, dass durch das Abarbeiten des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gewinnvortrag abschmelzen wird“, merkte Christoph Rosenau schon 2016 an.
„Gebühren-Ping-Pong“ vermeiden
Warum man damals nicht erst mal einfach die Gebühren gesenkt hat? Seit 2008 seien diese jetzt schon konstant, betonte Kämmerer Stefan Kotthoff, und das sei damals auch das Ziel des Rates gewesen. „Gebühren-Ping-Pong soll vermieden werden“, konkretisierte Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt.
Vor allem dadurch, dass sie den Abwasserbereich als Eigenbetrieb führt, hat die Stadt über 13 Mio. Euro Eigenkapital (Stand Ende 2015) gebunden. Ende 2016 lag die Quote bei 47,7 Prozent der Bilanzsumme. Die bisher beschlossenen Ausschüttungen von 250 000 und 150 000 Euro schmälern den Anteil, der nach derzeitiger Rechtslage sogar bis auf maximal 30 Prozent heruntergehen dürfte, nur unwesentlich. Auch kalkulatorische Abschreibungen wurden bisher laut Gemeindeprüfungsanstalt nicht ausreichend ausgeschöpft. Darum schlägt die Verwaltung u.a. vor, künftig jährlich 500 000 Euro an den städtischen Haushalt auszuschütten. Das hätte Gebührenerhöhungen zur Folge, die aber dazu führten, dass sich das Abwasserwerk „vermehrt mit eigenen Mitteln finanzieren“ kann.
Vom Geld verbleibt mehr im Haushalt
Das genau dem Bürger deutlich zu machen, wenn es denn so entschieden wird, und ihm zu sagen, wo er dann über den Haushalt vielleicht auch entlastet wird, wäre Aufgabe der Politik. „Es fällt vielleicht leichter, wenn man dem Bürger dazu erklärt, dass ein so genannter Gebühren-Euro zu 100 Prozent in der Stadt verbleibt, aber ein Grundsteuer- oder Gewerbesteuer-Euro bis zu 65 Prozent in Umlagehaushalte, z.B. an den Kreis, das Land oder den Soli fließt“, unterstreicht Burkhard Stehling (CDU-Fraktionsvorsitzender).
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